Neue Ausstellung: Die Justiz im Nationalsozialismus: Unrecht in roten Roben

Der Richter macht den Hitlergruß: Roland Freisler (Mitte) war von 1942 bis zu seinem Tod am 3. Februar 1945 Präsident des Volksgerichtshofs

Berlin. Dem Katalog zu dieser kleinen, sehenswerten Ausstellung ist ein Zitat Roland Freislers vorangestellt, dem berüchtigtsten und meistgefürchteten Strafrichter im nationalsozialistischen Deutschland. "Der Volksgerichtshof", schrieb er im Oktober 1942 als frisch berufener Präsident an Adolf Hitler, "wird sich stets bemühen, so zu urteilen, wie er glaubt, dass Sie, mein Führer, den Fall selbst beurteilen würden."

In diesem kriecherischen Satz ist viel von dem enthalten, was die Sonderstellung dieses Gerichts zu seiner Zeit ausmachte: die vollständige Verabschiedung der Gewaltenteilung ebenso wie die Aufgabe der eigenen Urteilskompetenz. Der Volksgerichtshof, der sich vor genau 84 Jahren im Abgeordnetenhaus als Sondergericht für Fälle von Hoch- und Landesverrat konstituierte und in der Zeit seines Bestehens 16.700 Menschen aburteilen sollte, war nichts als die Attrappe einer rechtsstaatlichen Institution, in der die freie Wahl eines Rechtsbeistandes ebenso inexistent war wie die Möglichkeit der Revision.

Nacherzählung der nationalsozialistischen Rechtsprechung

In einem abgetrennten Bereich der Dauerausstellung Topographie des Terrors kann man nun anhand vieler Fotos und Fallbeispiele die Geschichte dieser juristischen Perversion nachvollziehen. Kuratorin Claudia Steur, die mit großer Umsicht und Sachkenntnis bereits im Jahr 2004 eine Ausstellung am Bauzaun der Anlage zum selben Thema betreute, hat neue Forschungsergebnisse in die inhaltlich deutlich erweiterte Schau eingearbeitet – und...

Lesen Sie hier weiter!