Berlin: Mehr Supermärkte und Läden müssen Kundentoilette bieten

Im Juni 2016 hatte das Abgeordnetenhaus eine Änderung der Berliner Bauordnung beschlossen, wonach Läden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern einen barrierefreien Toilettenraum mit mindestens einer Toilette für Kunden vorhalten müssen

Die Zahl der Supermärkte und größeren Geschäfte, die eine Kundentoilette anbieten, ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Mindestens 19 Supermärkte oder Läden mit Kunden-WC wurden 2017 in Berlin genehmigt, beziehungsweise eröffnet. Das geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine parlamentarische Anfrage des SPD-Abgeordneten Daniel Buchholz hervor. Die Zahl ist mutmaßlich höher, da nur sechs der zwölf Bezirke Angaben dazu lieferten.

Im Juni 2016 hatte das Abgeordnetenhaus eine Änderung der Berliner Bauordnung beschlossen, wonach Läden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern einen barrierefreien Toilettenraum mit mindestens einer Toilette für Kunden vorhalten müssen. Unisex-Klos sind also zulässig. Am 1. Januar 2017 trat die Änderung rechtlich verpflichtend in Kraft. Sie zielte insbesondere auf Supermärkte und folgte dem demografischen Wandel. Der Anteil der Älteren in der Gesellschaft steigt, vor allem ihren Ansprüchen sollte mit der "Toilettenverordnung" Genüge getan werden.

Die Vorschrift betrifft sowohl Geschäfte mit nur einem wie auch mit mehreren Verkaufsräumen. Sie gilt allerdings nicht für Läden in Einkaufszentren, sofern dort zentrale Toilettenanlagen errichtet wurden oder bei Neubauten vorgesehen sind. Das ist in der Praxis üblich.

Bei den 19 neuen Geschäften oder Supermärkten mit Kunden-WC handelt es sich überwiegend um Genehmigungen. Nach Angaben der Stadtentwicklungsverwaltung wurden im vergangenen Jahr nur wenige...

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