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Berlin: Die Nachnutzung von Flüchtlingsheimen ist fraglich

Blick auf die erste Berliner Flüchtlingsunterkunft in modularer Bauweise in Marzahn-Hellersdorf

In Berlin sind neun in Modularbauweise errichtete Flüchtlingsunterkünfte fertiggestellt, acht weitere befinden sich im Bau. Von den 17 Heimen wurden allerdings sechs nach dem sogenannten Flüchtlingsbaurecht genehmigt. Dies bedeutet, dass sie langfristig nicht ohne Weiteres für andere Gruppen genutzt werden können – etwa für Studenten oder Wohnungslose. Das aber sieht die Planung des Senats vor.

2015, auf dem Höhepunkt des Zuzugs von Asylbewerbern nach Deutschland, wurden "Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte" ins Baugesetzbuch des Bundes (Paragraf 246) aufgenommen. Sie sehen ein vereinfachtes Baurecht für dringend benötigte Flüchtlingsheime auch in Bereichen vor, in denen eine Nutzung des Grundstücks zu sozialen oder Wohnzwecken laut Baugesetzbuch nicht möglich wäre, etwa in Gewerbegebieten oder auf Freiflächen.

Sibylle Meister, Abgeordnete der FDP, stellte die Anfrage

Diese Sonderregelungen aber gelten ausschließlich für Flüchtlingsunterkünfte. Dies bestätigte Alexander Fischer, Staatssekretär in der Senatssozialverwaltung, auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Abgeordneten Sibylle Meister. Die Sonderregelungen seien befristet bis Ende 2019. Das bedeute aber nicht, dass die Genehmigungen zu diesem Zeitpunkt enden. Die Modularbauten seien unbefristet genehmigt, so Fischer. Die "soliden Betonbauten" hätten eine Lebensdauer von mindestens 80 Jahren. Eine Nutzung zu Wohnzwecken für andere Gruppen aber bedürfe einer Genehmigung, so der Staatssekretär.

Dafür seien die Bezir...

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