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Berlin: Neue Ungereimtheiten im Fall Koppers

Die designierte Generalstaatsanwältin Margarete Koppers (Archivbild)

Die Auseinandersetzung um die Auswahl der Vize-Polizeipräsidentin Margarete Koppers als neue Berliner Generalstaatsanwältin ist auch nach der Entscheidung nicht beendet. Die Opposition wirft Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) und der Verwaltung weiter vor, über den Zeitpunkt der Entscheidung für Koppers nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Zudem erwägen die FDP-Fraktion und die AfD eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht, um eine Sondersitzung des Rechtsausschusses durchzusetzen.

Ernennung trotz laufender Ermittlungen

Die bisherige Vize-Polizeipräsidentin soll am 1. September zur Generalstaatsanwältin ernannt werden, obwohl gegen sie wegen des Vorwurfs der Körperverletzung im Amt staatsanwaltschaftlich ermittelt wird. Hintergrund sind Anzeigen wegen maroder und schadstoffbelasteter Schießstände bei der Polizei. In einer noch nicht veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Marcel Luthe teilte die Senatsjustizverwaltung jetzt mit, dass bereits am 2. März ein "Auswahlvermerk" zu Koppers fertiggestellt worden sei. Am 3. März sei der Vermerk von Behrendt unterschrieben worden. Zuvor hatte es am 24. Januar Auswahlgespräche gegeben. Mehr als drei Monate später, am 21. Juni, sagte Justiz-Staatssekretärin Margit Gottstein (Grüne) dann vor dem Rechtsausschuss, Koppers sei noch nicht für die Besetzung des Postens bestimmt.

Auf eine Nachfrage der CDU, ob damit ausgeschlossen werden könne, dass es zu dieser Frage eine hausinterne Entscheidung gebe, antwortete sie mit...

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