Waffenverbot in S-Bahn: S-Bahn-Kontrollen: Bundespolizei stellt 51 Straftaten fest

Die Bundespolizei kontrollierte am Wchenende S-Bahn-Züge in Berlin

Berlin. Seit dem gestrigen Freitag 20 Uhr gilt in vielen Berliner S-Bahnzügen und Bahnhöfen auf Teilen der Stadtbahn das „Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen im Bahnverkehr“. Die Bundespolizei hat das Verbot, wie berichtet, per sogenannter Allgemeinverfügung erlassen und will, wie ein Behördensprecher ankündigte, die Einhaltung mit einem Großaufgebot von Beamten kontrollieren. Gültig ist das Verbot auf der Stadtbahnstrecke zwischen Lichtenberg und Alexanderplatz während des Wochenendes jeweils zwischen 20 und 6 Uhr am nächsten Morgen.

Mit dieser Maßnahme reagiert die Bundespolizei auf eine deutliche Zunahme gewalttätiger Auseinandersetzungen im öffentlichen Nahverkehr, bei der auch regelmäßig und in zunehmendem Maße Messer zum Einsatz kommen und zum Teil schwer verletzte Opfer zu beklagen sind. Der jüngste Zwischenfall dieser Art liegt erst knapp eine Woche zurück. Dabei wurden zwei junge mexikanische Touristen in einem S-Bahnzug auf der Ringbahn von einem bislang unbekannten Täter niedergestochen.

Polizei hat vor allem jüngeres „Party-Publikum“ im Visier

Das befristete Verbot gilt dabei nicht nur für Waffen und waffenähnliche Gegenstände, deren Mitführen ohnehin per Gesetz untersagt ist. Es gilt an diesem Wochenende in den S-Bahnen auch für sonstige gefährliche Gegenstände, die vom Waffenrecht nicht erfasst werden. Dazu gehören etwa Pfefferspray, das vor allem Frauen zum eigenen Schutz dabei haben, aber auch Werkzeuge wie Hämmer oder Schraubendreher. Das sorgte bereits für Kritik...

Lesen Sie hier weiter!