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Berlin: Knöllchen für Radfahrer: Nach zwei Wochen wird abgeschleppt

Fahrräder / Abgestellte Fahrräder am Bahnhof Südkreuz

Wer sein Fahrrad an einem Bahnhof über einen längeren Zeitraum nicht an einem dafür vorgesehen Ständer abschließt, muss damit rechnen, dass es abgeschleppt wird. Mit dieser Strategie will die Deutsche Bahn gegen missliebige Falschparker vorgehen. Räder, die etwa an Verkehrsschildern oder Geländern abgeschlossen werden, können ein "Knöllchen" bekommen. Auf den Zetteln wird vermerkt, wann das Rad erfasst wurde und wann es entfernt wird.

"Ein auf Bahngelände abgestelltes Fahrrad gilt als herrenlos und wird als Fundsache behandelt, wenn es länger als zwei Wochen ununterbrochen abgestellt ist", teilt das Unternehmen mit. Die sichergestellten Fahrräder würden für einen Zeitraum von drei Monaten verwahrt. Werde in diesem Zeitraum kein Anspruch auf das Fahrrad geltend gemacht, erfolge die Versteigerung des Rades.

Kosten fallen für den Eigentümer voraussichtlich nur an, wenn eine "gravierende Störung" vorlag. Vor der Versteigerung eines Fahrrads überprüft die Bahn bei der Bundespolizei, ob das Fahrrad als gestohlen gemeldet wurde. Eindeutig nicht mehr fahrtaugliche Räder, sogenannte Schrotträder, werden entsorgt.

Die großen Berliner Umsteigebahnhöfe haben ein Stellplatzpro­blem

Die Bahn wird dann tätig, wenn nach ihrer Einschätzung "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt". Dazu gehören die Versperrung von Fluchtwegen und Zufahrten für Rettungsfahrzeuge, Verletzungsgefahr für Kunden sowie das Hinein­ragen von Fahrradteilen in den Schienenweg. Für die rechtliche Sic...

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