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Berliner Polizei: Berlin informiert Handynutzer über Funkzellenabfragen

Mit der Funkzellenabfrage kann der Aufenthaltsort eines Handynutzers ermittelt werden

Berlin. Seit knapp zehn Jahren nutzt die Polizei in Berlin zur Aufklärung schwerer Straftaten die Möglichkeit der Funkzellenabfrage. Dabei fordern die Ermittler von Telekommunikationsunternehmen alle Handydaten an, die in einem bestimmten Zeitraum im Bereich einer bestimmten Funkzelle (Sendemast) registriert wurden. Die Maßnahme, die in jedem Einzelfall richterlich genehmigt werden muss, soll unter anderem helfen, den Aufenthaltsort von Verdächtigen zu ermitteln. Sie ist allerdings umstritten, weil dabei auch die Handys unbescholtener Nutzer erfasst werden.

Die Senatsjustizverwaltung arbeitet seit Langem an einem Verfahren, um Betroffene zu informieren, wenn sie bei einer solchen Funkzellenabfrage erfasst wurden. Am Dienstag stellte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) das bundesweit erste „Funkzellenabfragen-Transparenz-Systems (FTS) vor. Entwickelt und programmiert wurde es von dem Richter am Landgericht Ulf Buermeyer. Interessenten können sich anonym im FTS anmelden, sie werden dann künftig per SMS informiert, wenn die eigene Handynummer in einer Funkzellenabfrage erfasst wurde - sofern sie in dem Verfahren, in dessen Verlauf die Funkzellenabfrage erfolgte, nicht als Verdächtige geführt werden.

„Mit dem FTS tritt der Staat den Bürgerinnen und Bürgern mit offenem Visier entgegen“, sagte Behrendt bei der Vorstellung. Berlin schaffe so als erstes Bundesland die Transparenz, zu der die Exekutive vom Gesetzgeber angehalten werde, so der Senator weiter.

Um die Funkzellenabfrage ist bereits ...

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