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Bestellte Kasse nicht geliefert: Vertreter prellt Kölner Blumenhändler um 2320 Euro

Prozess gegen Vertreter eingestellt – Mann muss Geld zurückzahlen.

Seit Anfang dieses Jahres gilt ein Gesetz, das der Steuerhinterziehung mit Mogelprogrammen an elektronischen Registrierkassen einen Riegel vorschieben soll. Ladeninhaber in Deutschland mussten ihre Kassen rechtzeitig auf ein fälschungssicheres System umstellen. Deshalb bestellte ein Ehepaar, das in Longerich einen Blumengeschäft betreibt, im vorigen März bei Vertreter Rainer K., mit dem es seit 17 Jahren gute Erfahrungen gemacht hatte, ein neues Gerät. Nun stand der 63-Jährige wegen Betrugs vor Gericht. Das Verfahren wurde mit der Auflage eingestellt, dass er seinen Kunden die 2320,50 Euro überweist, die er zu Unrecht bekommen hat. Per Vorkasse bezahlt Das Ehepaar hatte den Betrag per Vorkasse gezahlt, ohne danach eine Leistung zu erhalten. Rainer K. (Name geändert) erklärte das damit, bei einem Blick auf seine Kontobewegungen habe er gesehen, dass eine Summe dieser Höhe abgebucht worden sei, und angenommen, die Kunden hätten sich das Geld zurückgeholt und so stillschweigend die Kaufvereinbarung zurückgezogen. Dazu komme, dass ihn damals Gesundheitsprobleme belastet hätten, die ihn die Übersicht hätten verlieren lassen, und dass seine Ehe nach Jahrzehnten in die Brüche gegangen sei. Vor der Scheidung sei es immer seine Frau gewesen, die sich um „Bank, Steuerberater und Finanzamt“ gekümmert habe: „Ich bin nie so firm darin gewesen.“ Beschuldigter hatte Erklärungen parat Auch dafür, dass die Kunden ihn telefonisch nicht hatten erreichen könne, hatte er eine Erklärung parat: Sein Handy sei kaputt gewesen und der Festnetzanschluss auf seine Ex-Frau angemeldet worden. Vor der Verhandlung hatte er sich auf dem Gerichtsflur bei den Kunden entschuldigt. Die Blumenverkäuferin, die schließlich zur Polizei gegangen war, sagte auf Nachfrage der Richterin, sie lege keinen Wert darauf, dass der Angeklagte bestraft werde. „Die Hauptsache ist, wir kriegen unser Geld zurück.“ (cs)...Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta