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Betreuung: Kein Kitaplatz: Mutter erhält 7500 Euro Schadenersatz

Berlin.  Die berufstätige Mutter eines Kleinkindes, die wegen eines fehlenden Kitaplatzes nicht wie gewünscht in den Beruf zurückkehren konnte, sondern fünf weitere Monate bis zur Rückkehr an den Arbeitsplatz warten musste, hat nun vom Landgericht Berlin einen größeren Schadenersatz zugesprochen bekommen.

„Der Beklagte zahlt an die Klägerin 7500 Euro zum Ausgleich der Klageforderung und aller damit im Zusammenhang stehenden Schäden“, heißt es im Protokoll des Vergleichs vom Dezember 2019. Beklagter ist in diesem Fall das Land Berlin. Die Widerrufsfrist für die Entscheidung ist abgelaufen.

Kein Kitaplatz für: Suche nach Betreuung begann in der Schwangerschaft

Damit bekommt der Streit um den Rechtsanspruch eines Kitaplatzes eine neue Dimension – nun geht es auch um größere finanzielle Folgen, wenn der Bezirk keinen Kitaplatz anbieten kann. „Das Gericht hat sich unmissverständlich positioniert“, sagte Rechtsanwältin Madlen Peiser, die die klagende Mutter vor Gericht vertreten hat.

Ihre Mandantin habe bereits während der Schwangerschaft in ihrem Bezirk Pankow mit der Suche eines Betreuungsplatzes für ihr Kind begonnen, doch sie scheiterte. Damit konnte sie nach dem ersten Geburtstag des Nachwuchses nicht sofort wieder in den Job als Angestellte einsteigen. Auch Gerichts- und Anwaltskosten werden vom Land übernommen.

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