Bettensteuer – alles, was man wissen muss

Hotelbesitzern ist die Bettensteuer schon lange ein Dorn im Auge. Doch Klagen gegen die Bettensteuer von Hoteliers aus Hamburg, Freiburg und Bremen wies das Verfassungsgericht Karlsruhe nun zurück. Es ist also rechtens, dass Städte und Regionen Touristen diese Sonderabgabe berechnen. Doch was hat es mit der Bettensteuer auf sich? Ein Überblick.

Die Bettensteuer wird es auch zukünftig geben – womöglich sogar noch in ausgeweiteter Form (Symbolbild: Getty Images)
Die Bettensteuer wird es auch zukünftig geben – womöglich sogar noch in ausgeweiteter Form (Symbolbild: Getty Images)
  • Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt die Bettensteuer für verfassungskonform

  • Bettensteuer könnte künftig nicht nur für private Touristen, sondern auch Geschäftsreisende anfallen

  • Die Höhe der Bettensteuer variiert

  • Seit Hotelbetriebe steuerlich entlastet wurden, führten immer mehr Orte die Bettensteuer ein

  • Hotelbesitzer kritisieren die Bettensteuer

  • Bettensteuer und Kurtaxe: Das ist der Unterschied

City Tax, Beherbergungssteuer, Übernachtungssteuer, Tourismusabgabe - die Bettensteuer hat viele Namen und begegnet Reisenden in immer mehr Städten. Und das wird sie auch in Zukunft: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied nun, dass die Bettensteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Und sie könnte sogar noch ausgeweitet werden. 2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Bettensteuer nur von Privatpersonen entrichtet werden dürfe. Geschäftsreisende waren davon ausgeschlossen. In Karlsruhe wurde diese Differenzierung nun gekippt - auch eine Bettensteuer für berufliche Reisen, die mit Übernachtungen verbunden sind, ist demnach verfassungskonform.

Die Höhe der Bettensteuer ist nicht einheitlich geregelt

Was also ist die Bettensteuer? Bei der allgemein als Bettensteuer bezeichneten Sonderabgabe oder City Tax handelt es sich um eine Sonderabgabe, die Reisende bei einer Übernachtung in bestimmten Städten und Regionen entrichten müssen. Pro Person und Übernachtung wird entweder ein fester Betrag festgesetzt - in der Regel zwei bis drei Euro pro Nacht - oder ein Anteil des Übernachtungspreises, meist um die fünf Prozent. Ob dies aus der Brutto- oder Nettosumme, berechnet wird, ist ebenfalls unterschiedlich.

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Da jede Region dies anders handhabt und zudem die Übernachtungspreise im jeweiligen Hotel stark variieren können, gibt es keinen festen Betrag für die Bettensteuer in Deutschland. In Berlin werden beispielsweise fünf Prozent des Nettoübernachtungspreises berechnet und in Dortmund sogar 7,5 Prozent, während Leipzig pauschal drei Euro pro Person und Nacht veranschlagt.

Den Verwaltungsaufwand mit der Bettensteuer haben die Hotels, doch sie profitieren nicht immer von ihr (Symbolbild: Getty Images)
Den Verwaltungsaufwand mit der Bettensteuer haben die Hotels, doch sie profitieren nicht immer von ihr (Symbolbild: Getty Images)

Warum die Bettensteuer so verbreitet ist

In Deutschland gibt es die Bettensteuer schon seit 2005, als Weimar sie als erste Stadt erhoben hat. Richtig in Mode kam sie ab 2010, als Hotelbetriebe bei der Umsatzsteuer entlastet wurden. Der Steuersatz sank Anfang dieses Jahres von 19 auf 7 Prozent, was weniger Geld in die Kassen der Kommunen spülte. Um das zu kompensieren, führten viele Städte die Bettensteuer ein. 2012 wurde dann gerichtlich entschieden, dass diese nur privat reisende Touristen betreffen darf.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund geht von etwa 40 Städten aus, die in Deutschland Bettensteuer berechneten. Diese Zahl ändert sich aber immer wieder, da einige Regionen durch Klagen weggefallen sind und andere an eigenen Plänen einer Bettensteuer arbeiten. Das Urteil aus Karlsruhe dürfte erneut Bewegung in die Sache bringen.

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Denn die Bettensteuer lohnt sich durchaus: Der Deutsche Städte- und Gemeindebund schätzt die jährlichen Einnahmen durch die Bettensteuer vor Ausbruch der Corona-Pandemie in ganz Deutschland auf rund 80 bis 100 Millionen Euro.

Der Unterschied zwischen Bettensteuer und Kurtaxe

Den Verwaltungsaufwand haben jedoch die Hoteliers, die das Geld einziehen und abführen müssen. Dass ein jahrelanger Verfassungsrechtsstreit um die Bettensteuer entbrannt war, ist also kein Wunder. Seit Jahren fühlen sich Hotelbesitzer davon benachteiligt, da die Kommunen das Geld nicht selten für diverse Bereiche nutzen und nicht nur für die Tourismusbranche. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband sieht daher laut Klageschrift "eine isolierte Belastung der Hotellerie" als nicht gerechtfertigt an. Das Verfassungsgericht sieht das anders: Das Geld von den Touristen direkt einzufordern sei "nicht praktikabel", wie es laut "tagessschau.de" mitteilte.

Auch einigen Verbraucherschutz-Vereinen wie dem ADAC ist die Bettensteuer ein Dorn im Auge. Schließlich gibt es ja auch die Option der Kurtaxe oder Fremdenverkehrsabgabe, wie der Automobilclub befindet. Hierbei ist die Sonderabgabe anders als bei der Bettensteuer jedoch zweckgebunden und kommt dadurch direkt dem örtlichen Tourismus zugute.

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