Bewerbung abgewiesen: Berlin muss Lehrerin mit Kopftuch fast 7000 Euro zahlen

Die Frauen hatten sich als Quereinsteigerinnen beworben (Symbolbild)

Der Umgang mit Lehrerinnen, die im Schuldienst das muslimische Kopftuch tragen wollen, beschäftigt weiterhin das Land Berlin: Vor dem Berliner Arbeitsgericht wurden am Montag erneut Entschädigungsklagen zweier abgelehnter Lehramtsbewerberinnen verhandelt, die dem Land Berlin vorwarfen, wegen ihres Kopftuchs bislang nicht in den Schuldienst eingestellt worden zu sein.

Beide Frauen hatten sich als Quereinsteigerinnen für die Fächer Mathematik und Informatik Anfang Januar für eine Stelle an einem Berliner Gymnasium beworben. Ein erstes Bewerbungsgespräch habe mit dem Hinweis geendet, dass das Tragen des muslimischen Kopftuchs in den betreffenden Schulen nicht möglich sei.

Im Fall der Bewerberin Abeer K. soll das weitere Vorgehen noch geprüft werden

Im Fall der Bewerberin Hatice C. einigten sich die Klägerin und das Land Berlin zunächst in einer Güteverhandlung. Demnach wird das Land Berlin verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe 6.915 Euro zahlen. Im Fall der Bewerberin Abeer K. soll das weitere Vorgehen noch geprüft werden, sagte Rechtsanwältin Maryam Haschemi Yekani. In beiden Fällen kann noch bis 17. Juli Widerspruch eingelegt werden.

Erst Anfang Februar hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in zweiter Instanz das Land Berlin dazu verurteilt, einer abgewiesenen Lehramtsbewerberin mit muslimischem Kopftuch eine Entschädigung von 8.680 Euro zu zahlen. Das Gericht ging von einer Benachteiligung der Klägerin im Sinne von Paragraf 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz...

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