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Bezirksvertretung in Nippes: Kompetenzen sollen erweitert werden

Chorweiler Stadtteilpolitiker fordern mehr Mitspracherecht.

Ein gutes Beispiel dafür, wie die Zusammenarbeit zwischen Rat und Bezirksvertretung künftig aussehen könnte, skizzierte Pia Gies aus dem Büro der Oberbürgermeisterin, die zu Gast auf der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung Nippes war. Nämlich bei der häufigen Streitfrage, welche Sportplätze als nächstes einen Kunstrasen-Belag erhalten. „Die Bezirksvertretungen würden entscheiden, in welcher Reihenfolge die Plätze in ihrem Gebiet an die Reihe kommen“, erläuterte sie. Denn sie wüssten, wo die Nachfrage der Vereine am größten sei. „Der Rat würde jedoch anhand der Prioritätenlisten aus den Bezirken entscheiden, welche Plätze als nächstes drankommen – dabei aber die Reihenfolge in den jeweiligen Bezirken berücksichtigen. Denn pro Jahr sind nur drei Kunstrasenplätze finanziell machbar. Und wir können schließlich nicht pro Jahr für jeden der neun Bezirke einen Drittel-Kunstrasenplatz bauen.“ Themen sollen nah am Bürger beraten werden Es ist ein Thema, das so alt ist wie die 1975 ins Leben gerufenen Bezirksvertretungen: Die Stadtteilpolitiker verlangen mehr Mitsprache und Kompetenzen – wie es sie in vielen anderen NRW-Großstädten längst gebe. Politische Themen, die Bürger in Nippes und Chorweiler konkret und vorrangig betreffen, sollen im Bezirksrathaus an der Neusser Straße beziehungsweise am Pariser Platz beraten und vor allem entschieden werden – und nicht weit weg, im Spanischen Bau der Altstadt, wo Rat und Ausschüsse ihren Sitz haben. Die „Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln“ – über die die Bezirke derzeit beraten und die im Juli der Rat beschließen soll – ist deshalb für die Veedels-Entwicklung sehr bedeutend. 2013 brachte das Büro des damaligen Oberbürgermeisters Jürgen Roters eine erste Version in die Beratung ein. Dabei kamen die Bezirke aber schlecht weg: Ihre Macht wäre eher beschnitten worden. Der Unmut war laut – und die Arbeitsgruppe der Bezirksbürgermeister drohte sogar mit einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht, um ihre Rechte einzufordern. Aufgrund der großen Proteste wurde die Version verworfen. Das neue Werk aus dem OB-Büro erweitert die Kompetenzen der Bezirke an mehreren Stellen und konkretisiert die Befugnisse (siehe auch „Zusätzliche Aufgaben...“). Damit klar ist, wer was entscheidet, Bezirksvertretung oder Rat, soll ein verbindlicher Kriterienkatalog her, der aber noch in Arbeit ist. Er soll unterscheiden, welche Themen bezirks- und welche stadtweit relevant sind. Ein Beispiel: Ein großes Berufskolleg fiele wohl in die gesamtstädtische politische Verantwortung, eine Grundschule in jene der Bezirke. „Wir werden etwa erarbeiten, welche Straßen, Plätze oder Schulen überbezirkliche Bedeutung haben und welche nicht“, versprach Gies. Was vorrangig den Bezirk betrifft, solle auch dort bleiben – auch wenn es teure Vorhaben seien. Zöllner: „Wir brauchen eine klare Vorgabe“ Der Nippeser Bezirksbürgermeister Bernd Schößler, der sich in den vergangenen Jahren engmaschig mit seinen Kollegen wie Andreas Hupke (Innenstadt) oder Josef Wirges (Ehrenfeld) abgestimmt hat, sieht die Neuordnung der Zuständigkeiten in erster Linie positiv. „Was uns vorliegt, ist ein ausgesprochen großer Fortschritt angesichts der Wegstrecke, die hinter uns liegt. Mit den neuen Befugnissen erhalten wir mehr Mitsprache – wir müssen sie nun aber mit Leben füllen.“ Reinhard Zöllner, der Bezirksbürgermeister von Chorweiler, findet es zwar prinzipiell gut, dass das Thema „nach langer Zeit“ angegangen wird. „Aber ich bin skeptisch“, sagt er. „So richtig finde ich die Ideen, die wir im Vorfeld diskutiert haben, nicht wieder.“ Probleme sieht er bei der Frage, wo genau die Bezirks-Zuständigkeiten beginnen und enden. „Wir brauchen eine klare Vorgabe.“ Als Beispiel nennt er den Blumenbergsweg – eine Landesstraße, die auch in die Zuständigkeit des Landesbetriebs NRW fällt und seit langem für Frustration im Chorweiler Stadtparlament sorgt. Unter anderem fordert die Bezirksvertretung Ausbau und Anbindung der Strecke an die Autobahn 57. Ein weiteres Beispiel sind die Plätze in Chorweiler, die jetzt im Rahmen des Projekts „Lebenswertes Chorweiler“ mit Fördermitteln vom Bund aufgewertet werden sollen. „Ich denke nicht, dass sie eine bezirksübergreifende Bedeutung haben“, meint Zöllner. Ergo sei das Stadtteilparlament zuständig. Seiner Meinung nach müsse man an der neuen Zuständigkeitsordnung weiter arbeiten. „Ich sehe es als einen Prozess an“, sagt er. „Wenn alles angelaufen ist, muss man sehen, wie es funktioniert – und dann gegebenenfalls nachbessern.“ Zusätzliche Aufgaben und mehr Rechtssicherheit In der neuen Zuständigkeits-Ordnung ist einiges anders als bisher: Keine Obergrenze mehr: Ab einem Betrag von 50 000 Euro, mit theoretisch nach oben offener Grenze, sollen die Bezirke über Projekte aller Art entscheiden dürfen – sofern es um bezirkliche Belange geht. Bei sehr hohen Summen beanspruchten bisher meist Ausschüsse oder Rat das letzte Wort. Alles unter 50 000 Euro gilt als „Geschäft der laufenden Verwaltung“, für das kein Beschluss nötig ist und das die Ämter im Alleingang planen können. Die Bezirke sollen aber ein „Rückholrecht“ erhalten, mit dem sie auf konkretes Verlangen auch über kleinere Vorhaben entscheiden dürfen. Neue Kompetenzen: Die Bezirkspolitiker erhalten das Recht, freiwillige Bürgerbeteiligungen durchzuführen, Schiedspersonen zu wählen und über die Reihenfolge der Umsetzung von Bürgerhaushaltsvorschlägen und Spielplatz-Neuanlagen oder -Umgestaltungen zu entscheiden. (bes)...Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta