BGH-Urteil: Nacktfotos von Ex-Partnern müssen gelöscht werden

BGH-Urteil: Nacktfotos von Ex-Partnern müssen gelöscht werden

Eine Trennung ist zumeist das unrühmliche Ende einer Beziehung. Umso schöner ist es, dass man vom Ex-Partner noch Nacktfotos auf dem Handy hat, die dieser zu glücklichen Zeiten verschickt hatte. Eine schöne und intime Erinnerung – und illegal.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass mit dem Beziehungsende nicht nur (für gewöhnlich) die Habseligkeiten die ehemals gemeinsame Wohnung eines Paares verlassen, sondern auch pikante Aufnahmen das Handy oder die Kamera. Es sei dabei nicht relevant, ob eine Weitergabe an Dritte geplant sei.

“Wem Einblick in die Intimsphäre und das eigene Geschlechtsleben gewährt wird”, darf jede Person selbst entscheiden, so die Begründung der Richter. Dabei sei nicht entscheidend, ob derjenige einst mit den Aufnahmen einverstanden gewesen sei. Demnach könne die Einwilligung nach dem Liebesaus widerrufen werden. Dieser Anspruch liege im Persönlichkeitsrecht begründet.

Im verhandelten Fall hatte ein Fotograf auch abseits seines Berufs zur Kamera gegriffen und seine Geliebte vor, während und nach dem Geschlechtsverkehr abgelichtet. Auch einige Sexvideos sind entstanden. Die verheiratete Frau sei zwar zu dem damaligen Zeitpunkt mit den Nacktfotos einverstanden gewesen und hatte auf einigen Bildern auch selbst auf den Auslöser gedrückt, dennoch muss der Mann die Fotos nun löschen, so die Richter.

Ein kleiner Trost bleibt Verlassenen, die gern in Erinnerungen schwelgen: Andere Aufnahmen wie etwa Urlaubsfotos (sofern die abgebildeten Personen bekleidet sind) dürfen abgespeichert und archiviert werden.