BGH verhandelt Plagiatsvorwürfe gegen Rapper Bushido

Die französische Band Dark Sanctuary klagt gegen Bushido. Foto: Bernd von Jutrczenka

Hat der Berliner Rapper Bushido für einige seine Songs unberechtigt Musikteile der französischen Band Dark Sanctuary verwendet?

Diese Frage beschäftigt seit Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die französische Gothic-Band hat den Rapper verklagt und macht eine Verletzung ihrer Urheberrechte geltend.

Die Gruppe wirft Bushido vor, für 13 Titel unberechtigt Tonfolgen ihrer Lieder übernommen zu haben. Beim BGH deutete sich eine Neuauflage des Prozesses an: Das Gericht erwägt, den Fall an das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg als Vorinstanz zurückzuverweisen. Einen genauen Termin für sein Urteil nannte der BGH-Senat nicht.

Die Klage war in den Vorinstanzen überwiegend erfolgreich gewesen: So verurteilte das Landgericht Hamburg den Rapper zu Schadenersatz, weil er die Musik der Gruppe durch die Verbindung mit seinen Texten verfremdet und die Künstler so in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt habe. Das bestätigte das OLG 2012, woraufhin Bushido in Revision ging.