BGH verhandelt über Schallschutz in Eigentumswohnungen

Der Kläger will mit der Revision vor dem BGH erreichen, dass das Amtsgerichtsurteil wieder gilt. Foto: Daniel Naupold

Der Schallschutz in Eigentumswohnungen beschäftigt heute den Bundesgerichtshof (BGH). Ein Eigentümer ist gegen den über ihn lebenden Wohnungsinhaber vor Gericht gezogen, weil dieser den alten Teppichboden durch Parkett ersetzt hat. Dadurch wurde es lauter in der unteren Wohnung.

Der Kläger verlangte den Austausch des Bodenbelags und bekam vom Amtsgericht Lübeck Recht. Aus Sicht des Landgerichts Itzehoe (Schleswig-Holstein) ist die Belästigung aber noch unter der Trittschallgrenze von 63 Dezibel und damit zumutbar. Mit der Revision vor dem BGH will der Kläger erreichen, dass das Amtsgerichtsurteil wieder gilt (Aktenzeichen beim BGH: V ZR 73/14).