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Zahl der abgebrochenen Abschiebeversuche leicht gestiegen

Bundespolizisten begleiten abgelehnte Asylbewerber zum Flughafen Leipzig/Halle. Foto: Hendrik Schmidt/Archiv
Bundespolizisten begleiten abgelehnte Asylbewerber zum Flughafen Leipzig/Halle. Foto: Hendrik Schmidt/Archiv

Nicht immer kommen Abschiebungen zustande. Manche werden kurzfristig abgebrochen, weil sich Betroffene wehren oder die Flugzeugbesatzung eine Mitnahme verweigert. Die Zahl der gescheiterten Versuche ist etwas gestiegen. Der Anteil an der Gesamtzahl ist aber sehr klein.

Berlin (dpa) - Die Zahl der kurzfristig gescheiterten Abschiebungen ist leicht gestiegen. Im ersten Halbjahr wurden 186 Abschiebeversuche per Flugzeug abgebrochen, weil Betroffene Widerstand leisteten. Im Vorjahreszeitraum waren es 121 gewesen.

Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. 61 weitere Abschiebeversuche scheiterten in den ersten sechs Monaten an «medizinischen Bedenken» - etwa doppelt so viel wie im Vorjahreszeitraum.

In 113 Fällen weigerten sich die Fluggesellschaft oder die Besatzung, die Abschiebekandidaten zu transportieren. Zuvor waren es 67 gewesen. 27 Abschiebungen kamen in der ersten Jahreshälfte nicht zustande, weil die Herkunftsstaaten nicht bereit waren, die Betroffenen aufzunehmen - drei Mal so viel wie im Vergleichszeitraum. Die «Bild»-Zeitung hatte als erstes darüber berichtet.

Prozentual ist der Anstieg damit vergleichsweise groß, in absoluten Zahlen dagegen nicht. Auch gemessen an der Gesamtzahl der Abschiebungen ist der Anteil der gescheiterten Versuche sehr gering. Die Innenexpertin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, nannte den Anteil «kaum nennenswert».

Im ersten Halbjahr 2017 gab es nach den Zahlen des Innenministeriums insgesamt 12 545 Abschiebungen aus Deutschland - davon 11 606 per Flugzeug. Damit ging die Zahl leicht zurück. Im ersten Halbjahr 2016 waren es insgesamt 13 743 Abschiebungen gewesen.

Mehr als 5100 Menschen wurden in den ersten sechs Monate mit Sammelabschiebungen aus Deutschland weggeschickt. Hinzu kamen rund 6800 Zurückweisungen und Zurückschiebungen an Flughäfen, See- und Landgrenzen. Gut 3100 Menschen wurden nach dem sogenannten Dublin-Verfahren in andere EU-Mitgliedsstaaten zurückgeschickt. Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass derjenige Mitgliedstaat für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Asylbewerber erstmals europäischen Boden betritt.

Mit Stand Ende Juni 2017 lag die Zahl der Ausreisepflichtigen laut Ausländerzentralregister insgesamt bei 226 457. Ein großer Teil davon - fast 160 000 - hat jedoch eine Duldung in Deutschland. Für den Rest, etwa 67 000 Menschen, gibt es keinen solchen Aufschub für eine Ausreise. Allerdings gibt es erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit dieser Zahl von Ausreisepflichtigen. Die Behörden räumen Mängel beim Ausländerzentralregister ein.