Bildung: Gericht bestätigt Obergrenze für Kita-Zuzahlungen in Berlin

Berliner Kitas sollen weitgehend gebührenfrei sein – das Land Berlin hatte im September 2018 deshalb eine Obergrenze für Zuzahlungen von Eltern festgelegt: 90 Euro sollen es pro Monat maximal sein. Nachdem zwei Kita-Träger weiterhin deutlich höhere Zusatzbeiträge verlangten, kürzte das Land Berlin ihnen die öffentliche Finanzierung. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht nun bestätigte. Die Klagen der beiden Träger gegen die Kürzung wurden abgewiesen. „Die Entscheidung ist für uns ein Erfolg auf der ganzen Linie“, sagt Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD).

Die beiden Träger hatten bei ihren Zuzahlungen die monatliche Obergrenze deutlich überschritten. Bei einer Klägerin, die in Berlin drei bilinguale Einrichtungen mit 400 Betreuungsplätzen betreibt, liegen sie zwischen 220 und 350 Euro, für eine Vorschulklasse waren es sogar 780 Euro. Für einen Kitaplatz bei der anderen Klägerin zahlen Eltern 350 bis 450 Euro pro Monat, der Träger verwies dabei auf seine bessere Personalausstattung und besondere Sprachangebote, die geboten würden. Die Deckelung, so argumentierte er, greife unverhältnismäßig in die Trägerautonomie sowie die Konzeptfreiheit ein.

Gericht hält Obergrenze für Kita-Zuzahlungen für angemessen

Nachdem die Träger trotz mehrfacher Aufforderung nicht bereit gewesen seien, die Höhe der Zuzahlungen zu reduzieren, habe die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die monatliche Kita-Finanzierung gekürzt, heißt es aus der Verwaltung, um monatlich bis zu 10.000 Euro.

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