BKA-Einschätzung: Tat von Hanau war doch "eindeutig rechtsextrem"

Der Terroranschlag von Hanau war eindeutig rechtsextrem. Das stellte das Bundeskriminalamt klar, nachdem es zunächst anderslautende Medienberichte über die Einstufung aus dem BKA gegeben hatte.

Mehrere Tausend Menschen demonstrieren drei Tage nach dem rassistischen Anschlag von Hanau im Februar in der Stadt. (Bild: Getty Images)
Mehrere Tausend Menschen demonstrieren drei Tage nach dem rassistischen Anschlag von Hanau im Februar in der Stadt. (Bild: Getty Images)

Artikel in verschiedenen Medien über einen internen Bericht des Bundeskriminalamtes hatten am vergangenen Samstag für eine Welle der Empörung gesorgt. Der Rechercheverbund aus WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung hatte berichtet, die BKA-Ermittler seien der Überzeugung, dass Rassismus nicht der dominierende Aspekt in der Weltanschauung des Täters Tobias R. gewesen sei. Vor allem habe der 43-jährige, der am 19. Februar zunächst neun Menschen mit ausländischen Wurzeln und dann sich und seine Mutter erschoss an Paranoia gelitten.

BKA: Tat beruhte auf rassistischen Motiven

Das BKA sei der Meinung, nicht Rechtsextremismus, sondern seine Obsession mit Verschwörungstheorien und Geheimdiensten sei der zentrale Aspekt seiner Tatmotivation gewesen. Die Opfer seien lediglich ausgewählt worden, um möglichst viel Aufmerksamkeit zu erlangen. Es wäre eine Einschätzung der Tat, die höchst widersprüchlich zu den bisherigen Erkenntnissen zu Tat und Täter gestanden hätte.

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Nun aber steuerte das BKA gegen. Präsident Holger Münch veröffentlichte ein Statement zu den Vorwürfen, das keine Zweifel ließ: "Das BKA bewertet die Tat als eindeutig rechtsextremistisch. Die Tatbegehung beruhte auf rassistischen Motiven", hieß es auf der BKA-Seite auf Twitter.

Mörder schrieb von “Hochverrat” und “Ausländerkriminalität”

Die Einschätzung, die Tat sei nicht auf dem Hintergrund einer rechtsextremen Einstellung geplant und durchgeführt worden, überraschte auch deshalb, weil Tobias R. in ausführlichen Dokumenten seine wirren Gedanken ausformuliert hat. Zwar ist dort auch viel Wahnhaftes zu lesen und zahlreiche persönliche Details. Doch von Beginn an schreibt der spätere Mörder auch von “Hochverrat” und “Ausländerkriminalität”. So auch in einem Schreiben, dass R. wohl bereits im November 2019 als Anzeige an die Generalbundesanwaltschaft schickte. Den Kontakt bestätigte Generalbundesanwalt Peter Frank gegenüber der Nachrichtenseite t-online. Vieles aus dieser Anzeige lässt sich in den Pamphleten des Täters später wiederfinden. Dazu kommen dann die Vernichtungsfantasien, die er in seiner Tat versuchte, umzusetzen. Im genutzten Jargon lässt sich die Sprache aus rechtsextremen Kreisen und Foren wiederfinden

Expertenbericht: Deutschland braucht Kurse gegen Rassismus

Nun stellte Münch klar, dass es noch keinen Abschlussbericht des BKA gebe, in dem die Gesinnung des Terroristen eingestuft werde. Angesichts zunehmender rassistischer Gewalttaten wie den Morden in Hanau, dem Synagogen-Anschlag in Halle oder der Erschießung des CDU-Politikers Walter Lübcke im vergangenen Jahr sorgen sich viele Menschen über die Zunahme rechter Gewaltbereitschaft. Die Korrektur zur Tat von Hanau wirkt zumindest dem Vorwurf entgegen, das Bundeskriminalamt agiere auf dem rechten Auge blind.

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