Blaulichtsteuer: Was Sie beim Anruf der Polizei im Ausland beachten müssen
In Deutschland kennt man sie nicht: Die Blaulichtsteuer kann für Autofahrer teuer werden, wenn die Polizei ohne triftigen Grund gerufen wird.
Ein Autounfall ist nie eine schöne Sache, doch wenn es sich nur um einen Rempler ohne Personenschaden handelt, können Sie schon mal durchatmen. Doch Vorsicht, im Ausland unterscheiden sich die Regeln in so manchem Detail von dem, was aus Deutschland bekannt ist.
In Österreich sollten Sie sich zum Beispiel genau überlegen, wenn Sie die Polizei zum Unfallort rufen. Kommt die nämlich ohne triftigen Grund, wird eine Zusatzgebühr fällig.
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Mautgebühren in Europa (interaktive Karte)
Welche Maut- und Vignettengebühren in Europa fällig werden, stellt der ACE (Auto Club Europa) auf einer interaktiven Karte dar.
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36 Euro Blaulichtsteuer in Österreich
Die Regeln bei einem Verkehrsunfall sind nicht überall auf der Welt gleich. Doch im Notfall gilt: Warnweste anlegen, Unfallstelle sichern und Verletzten helfen. Ob nun aber unbedingt die Polizei alarmiert werden muss, entscheidet in Österreich das Ausmaß des Unfalls, darauf weist der Automobilclub ACE hin.
Bei Personenschäden ist, genau wie in Deutschland, immer die Polizei zu kontaktieren. Bei Unfällen nur mit Blechschaden hingegen gilt: Wird die Polizei zu einem Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden gerufen, obwohl der Datenaustausch zwischen den Unfallbeteiligten möglich gewesen wäre, fällt die sogenannte Blaulichtsteuer in Höhe von 36 Euro an.
In der Regel zahlt das derjenige, der die Polizei angefordert hat. Liegt das Verschulden beim anderen Unfallbeteiligten, muss dessen Haftpflichtversicherung die Unfallmeldegebühr begleichen. Bei einer Teilschuld werden die Kosten entsprechend geteilt. Und: Verlangt ein Unfallbeteiligter eine Ausfertigung des Polizeiprotokolls, wird ebenfalls die Blaulichtsteuer fällig – unabhängig davon, ob er oder sie die Polizei angerufen hat oder nicht.
Ratsam ist es auf jeden Fall, an Ort und Stelle den Europäischen Unfallbericht auszufüllen und von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen.
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Unfallbericht - Vorlage (PDF)
Europäische PDF-Dokumentenvorlage für einen Unfallbericht.
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Unfallmeldegebühr auch in Deutschland?
In Deutschland gibt es keine Blaulichtsteuer. Das bedeutet, Sie können bei einem Unfall die Polizei alarmieren, ohne eine zusätzliche Gebühr dafür fürchten zu müssen.
Bei Unfällen mit geringem Sachschaden ist es aber nicht unbedingt nötig, die Polizei zu kontaktieren. Tauschen Sie aber trotzdem auf jeden Fall die Daten mit den Beteiligten aus und füllen Sie einen Unfallbericht aus. Besteht eine der beteiligten Parteien darauf, die Polizei zu rufen, muss der Unfallgegner das akzeptieren.
Ist die Polizei aber dann vor Ort, klärt sie auch Verkehrsverstöße im Zusammenhang mit dem Unfall. Es ist dann auch möglich, dass gleich ein Verwarnungsgeld kassiert oder ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
Wichtig: Die Polizei klärt nicht die Schuldfrage, das ist Aufgabe der Kfz-Versicherungen. Liegt aber ein Polizeibericht vor, stützen sich die Versicherungen auf die dort aufgeführten Punkte.
Dann müssen Sie die Polizei rufen
Der ADAC rät, in folgenden Situationen auf jeden Fall die Polizei zu rufen:
Wenn die Unfallstelle abgesichert werden muss
Bei Unfällen mit hohem Sachschaden
Wenn Personen verletzt oder getötet wurden
Wenn man nicht der Halter ist, zum Beispiel bei Unfall mit einem Mietwagen
Wenn eine Straftat im Raum steht, etwa Alkohol am Steuer
Wenn es einen Streit mit dem Unfallgegner gibt
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