Werbung

"So wahr mir Gott helfe"

In dem Wiederaufnahmeverfahren muss sich Gustl Mollath unter anderem wegen Körperverletzung verantworten. (Bild: dpa)
In dem Wiederaufnahmeverfahren muss sich Gustl Mollath unter anderem wegen Körperverletzung verantworten. (Bild: dpa)


Edward B. betrachtet es als seine "Bürgerpflicht", wie er sagt, seinem Freund Gustl Mollath zu helfen. Der 66-jährige Zahnarzt aus dem niedersächsischen Bad Pyrmont gilt als einer der wichtigsten Entlastungszeugen im wiederaufgerollten Prozess vor dem Landgericht Regensburg. Doch nach seiner gut dreistündigen Befragung vor der 6. Strafkammer gibt es Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit. Der Zahnarzt räumt nach eindringlicher Befragung ein, dass er gelogen hat.



Edward B. hat einen Apfel dabei, den legt er im Zeugenstand vor sich auf den Tisch. Auch einen Stoffbeutel mit Unterlagen hat B. mitgebracht. Er wird später aus Briefen an die bayerische Justiz zitieren. Auch ein Foto ist im Beutel. Es zeigt ein geselliges Beisammensein mit dem Ehepaar Mollath. Die Richterin möchte es nicht sehen, Edward B. zeigt es ihr trotzdem.

Der Zahnarzt kennt Mollath und seine frühere Frau seit etwa 1985. Sie teilen eine Leidenschaft für schnelle Autos, trafen sich regelmäßig bei Veranstaltungen in Italien. "Gustl ist ein hervorragender Techniker", sagt der Freund. Auch Mollaths damalige Frau habe er weniger als Bankerin, denn als Autofan wahrgenommen. Es habe "eine sehr große Harmonie" zwischen ihnen gegeben. Später sei es jedoch zu einer "gewissen Disharmonie" gekommen. Er bringt es mit ihrer Tätigkeit in Zusammenhang: "Gustl erzählte mir, dass er mit den Geldgeschäften nicht einverstanden war."

Irgendwann sei B.s Kontakt zu Mollath weniger geworden. An Christi Himmelfahrt 2004 habe er Gustl noch einmal gesehen. Er sei wegen eines Autokaufs bei ihm in Bad Pyrmont gewesen. Zeuge: "Gustl war einerseits sehr redselig, er hat sehr viel erzählt, aber nicht, dass er geschieden ist und nicht mehr in der Ehe lebt. Da müssen Sie ihn selbst fragen, warum er das nicht erzählt hat." Danach sei "Sendepause" gewesen, ohne dass es dafür einen Grund gegeben habe.

2010 dann "der Paukenschlag", wie B. es nennt. Mollath hatte bei der Frau von Edward B. eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. B. rief zurück. Am anderen Ende meldete sich die forensische Klinik. "Ich konnte das gar nicht fassen, in was für eine Hölle er geraten ist. Das ist ja unbeschreiblich." Edward B. kümmerte sich nun um seinen Freund in der Psychiatrie, den er als Opfer eines Komplotts seiner Exfrau, der Justiz und Psychiatern ansieht. Er schrieb Briefe an die bayerische Justiz, schickte eine Eidesstattliche Versicherung mit. Darin versichert er, dass Petra M. ihn am 31. Mai 2002 angerufen habe und Folgendes sagte: "Wenn Gustl mich oder meine Bank anzeigt, mache ich ihn fertig. Der ist doch irre. Ich lasse ihn auf seinen Geisteszustand überprüfen. Dann hänge ich ihm etwas an." Der Beweis, dass Petra M. Gustl Mollath bewusst in die Psychiatrie gebracht hat?

Die Richterin fragt nach: Woher weiß er so genau, dass es der 31. Mai 2002 gewesen ist? "Ich habe so eine Eigenart", sagt B. Er notiere sich Dinge von Bedeutung in einen Taschenkalender. Er hat ihn mitgebracht. Darin ist ein solcher Anruf tatsächlich vermerkt, allerdings ohne Inhalt des Gesagten. Doch es gibt das Blatt einer Schreibtischunterlage von 2002. Auch diese liegt nun auf dem Richtertisch. Darauf will er sich während des Anrufs Notizen gemacht haben. Dort steht zum Beispiel: "Mache ich ihn fertig" und "irre". Von Gewalttätigkeiten ihres Mannes habe Petra M. ihm nichts erzählt. Dass sie just am Tag des Anrufes eineinhalb Stunden von Mollath im Haus festgehalten worden sein soll, habe sie auch nicht erwähnt.

Ob er sich nach zwölf Jahren ganz sicher noch genau an die Worte von Petra M. erinnert? "Ja, das ist so gefallen." Er sagt auch: "So ein Telefonat vergessen Sie nicht." Nur: Bei der Staatsanwaltschaft hatte er 2013 zu Protokoll gegeben: Er könne nicht sagen, ob sie es wortwörtlich so gesagt habe. Nun aber will er ganz sicher sein. Er bleibt dabei.

Dann kommt Oberstaatsanwalt Meindl auf einen anderen Widerspruch zu sprechen, und Edward B. muss einräumen, doch nicht immer die Wahrheit gesagt zu haben.

Es stimmt nicht, was Edward B. in eine Fernsehkamera sagte. In "Der Fall Mollath - Die Story im Ersten", ausgestrahlt im Juni 2013, bestätigte B., dass es für ihn außer Frage stehe, dass Petra M. Schwarzgeld verschoben habe. Er sagt: "Weil ich ja von Petra Mollath persönlich das Angebot bekommen habe, ihr 100.000 D-Mark zu überreichen, und diese 100.000 würde sie mit Auto in die Schweiz verbringen. Das mache sie schon seit Längerem, das wäre ihre Aufgabe im Privatkundenbereich. Genauso hat sie das gesagt." Genauso hat sie es keineswegs gesagt, gibt der Zeuge nun vor Gericht zu. Tatsächlich habe Petra M. ihm lediglich angeboten, 100.000 D-Mark anzulegen. So hatte es der Zeuge im Januar 2013 auch der bei der Regensburger Staatsanwaltschaft gesagt.

Was stimme denn nun, fragt die Richterin: seine Aussage bei der Staatsanwaltschaft oder die vor der Kamera? B. fragt zurück: "Bin ich denn da zu sehen?" "Ja" hört er nicht nur von der Richterin. B. überlegt einen Moment. Schließlich gibt er zu, dass seine Schwarzgeldgeschichte vor der Fernsehkamera falsch war. Er sagt: "Das ist richtig, am Telefon hat sie das nicht gesagt. Die Aussage bei der Staatsanwaltschaft stimmt." Er sagt noch: "Fernsehen ist ein bisschen Folklore."

Auf Antrag der Verteidigung wird der Zeuge vereidigt. Auf Meineid droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Alle im Saal erheben sich. Der Zahnarzt hebt seine rechte Hand. Richterin: "Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben." Edward B.: "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe."