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Schlachte mich

 

<strong id=yui_3_9_1_1_1408692500687_665><span id=schemaorg><span id=yui_3_9_1_1_1408692500687_664 class=yom-figure yom-fig-middle style=width: 630px;><span class=legend>Hier wurde im November 2013 ein Gesch&auml;ftsmann aus Hannover get&ouml;tet und zerst&uuml;ckelt. (Bild: dpa)</span></span></span></b>
Hier wurde im November 2013 ein Geschäftsmann aus Hannover getötet und zerstückelt. (Bild: dpa)

Ein LKA-Beamter soll einen Mann auf dessen Wunsch getötet, die Leiche zerstückelt und vergraben haben. Ein Kannibalismus-Verdacht hat sich nicht bestätigt. Nun beginnt in Dresden der Prozess.

Ist Detlef G. wirklich ein Mörder? Seine Nachbarn im Gimmlitztal im Ost-Erzgebirge wollen das nicht glauben. Noch in der größten Aufregung im November 2013, als Polizisten auf dem Grundstück des heute 56-jährigen Kriminalhauptkommissars Leichenteile aus 80 Zentimetern Tiefe ausbuddeln, sagen sie den Reportern: Die Vorwürfe seien unvorstellbar, und der Detlef sei ein lieber Mensch, kein Monster.

Die Frage, was für ein Mensch Detlef G. ist, beschäftigt von diesem Freitag an die Schwurgerichtskammer am Landgericht Dresden. Der Beamte des Landeskriminalamts Sachsen soll im Internet einen 59-jährigen Geschäftsmann aus Hannover kennengelernt haben. Die beiden Männer verbanden grauenvolle Fantasien: Wojciech S. wollte geschlachtet werden, Detlef G. wollte schlachten. Am Ende liegt der eine Mann zerstückelt im Garten des anderen. Detlef G. muss sich nun wegen Mordes und Störung der Totenruhe vor Gericht verantworten. Doch der Fall ist alles andere als einfach.

Was sind nur bizarre Sexfantasien, was echte Todeswünsche? Wollte Wojciech S. sterben? Oder wollte er mit seiner Zerstücklungsfantasie nur seine Lust steigern?

Verabredung im Internet

Klar ist, Wojciech S. fährt am 4. November 2013 in Hannover mit dem Fernbus nach Berlin, wo er gegen 10 Uhr ankommt. Zweieinhalb Stunden später steigt er in den nächsten Bus und fährt nach Dresden. Am Hauptbahnhof trifft er dort Detlef G. Die Männer sollen seit Oktober 2013 in Kontakt stehen. Auf einer Internetseite für Kannibalismus-Fans chatten sie miteinander, schreiben sich SMS und Mails und tauschen sich über ihre außergewöhnlichen Wünsche aus. Es ist der gleiche Chatroom, indem auch Armin M., der sogenannte Kannibale von Rotenburg, einst sein Opfer fand. M. verspeiste 2001 Teile der Leiche seines Opfers und sitzt noch immer im Gefängnis. Im Fall von Detlef G. gehen die Ermittler nicht davon aus, dass auch er Teile des Toten verspeist hat, auch wenn nicht alle Leichenteile gefunden wurden. Die Staatsanwaltschaft hat keine Anhaltspunkte für kannibalistische Handlungen.

G. und S. fahren am 4. November 2013 von Dresden ins Gimmlitztal nahe der tschechischen Grenze. Dort betreibt Detlef G. mit seinem Lebenspartner eine kleine Pension. Die Pension ist an diesem Tag wegen Renovierungsarbeiten geschlossen, so sind G. und S. ungestört. Nach Erkenntnis der Staatsanwaltschaft gehen die beiden Männer kurz vor 16 Uhr in den Keller. G. hat dort ein kleines SM-Studio eingerichtet. S. wird dort sterben. Etwa fünf Stunden hat das Zerteilen der Leiche gedauert, soll Detlef G. in seiner Vernehmung gesagt haben. Sexuelle Lust habe ihm das nicht bereitet.

Verteidigung geht von Selbstmord aus

Der Verteidiger von Detlef G. setzt seine Hoffnung auf ein gelöschtes Video, das die Ermittler wiederherstellen konnten. Der von G. hergestellte Film könnte darauf hinweisen, dass S. sich selbst erhängt hat und nicht durch ein Messer in der Hand von Detlef G. starb, wie dieser es in seiner ersten Vernehmung selbst gesagt hatte. G. war ohne Rechtsbeistand, als er dies gestand. Sein Anwalt betrachtet das Geständnis als wertlos. Der Inhalt passe schlicht nicht zu dem, was in dem knapp einstündigen Film zu sehen ist. S. soll darin nackt, gefesselt und geknebelt an einem Seil an der Decke des Kellerraumes hängen. Seine Füße hätten angeblich jederzeit den Boden berühren können.

Der Versuch des Anwalts, Detlef G. aufgrund des Videos aus der Untersuchungshaft zu holen, scheiterte. Die Ankläger geht davon aus, G. habe S. erdrosselt. Geht die Verteidigungsstrategie dennoch auf, könnte es für Detlef G. statt um Mord nur um Störung der Totenruhe gehen. Statt lebenslanger Haft ginge es dann maximal um eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Für den Prozess sind zunächst 15 Verhandlungstage angesetzt. Die Witwe des Opfers nimmt als Nebenklägerin am Prozess teil. Rund 20 Zeugen sind geladen, vier Sachverständige werden gehört. Das Gespräch mit einem Gerichtspsychiater hat Detlef G. verweigert.