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Facebook: Werbung mit Profilfotos unzulässig?

Werbeträger wider Willen: Gesponserte Meldungen auf Facebook (Bild: ddp images)
Werbeträger wider Willen: Gesponserte Meldungen auf Facebook (Bild: ddp images)

Die Legal-Abteilung beim Social-Network-Riesen Facebook kommt nicht zur Ruhe. Nach einer Sammelklage aus den USA ziehen die kanadischen Nachbarn nach. Stein des Anstoßes sind die sogenannten „Sponsored Stories" — eine Werbeform, die persönliche und gewerbliche Angaben mischt. Hat die Klage eine Chance? Wir haben einen Experten befragt.

Das Phänomen ist kein Neues. „Sponsored Stories" gibt es seit 2011. Allerdings wird den personalisierten Werbebotschaften seit Januar dieses Jahres ein prominenter Platz eingeräumt. Nicht nur in der rechten Seitenspalte, sondern auch mitten im Newsfeed finden sich „Empfehlungen" von Freunden. Man muss nur den „gefällt mir"-Button einer Seite klicken, auf eine Veranstaltungseinladung reagieren, eine Abstimmungsfrage beantworten oder einen Beitrag auf einer Fansite „liken" — schon kann die betreffende Seite mit dem Konterfei des Users werben.

„Opt-Out" ist nicht genug

Nachdem eine Kanadierin eine Seite geliked hatte, erschien der Hinweis „Debbie Douez gefällt Cool Entrepreneurs" im Newsfeed eines Freundes, samt Profilbild der Nutzerin. Debbie Douez gefällt das aber gar nicht. Sie zieht nun gegen den Internetriesen vor Gericht. Und die Chancen für die Frau stehen nicht schlecht. Absolut illegal sei diese Form der Verwendung persönlicher Bilder, so Douez' Anwältin Luciana Brasil. Zwar halte Facebook die Rechte an den hochgeladenen Bildern, in Zusammenhang mit werblichen Inhalten dürfe das Unternehmen sie aber nicht verwenden.

Zwar könnten die Nutzer mit bestimmten Profileinstellungen „Sponsored Stories" umgehen, dennoch sei ein „Opt-Out" in diesem Fall nicht genug. Vielmehr müsse Facebook aktiv die Erlaubnis zur Verwendung des Profilbilds vom Nutzer einfordern.

Drohen weitere Klagen?

Das unterstützt auch Sven Preiss, Rechtsanwalt bei SKW Schwarz in Berlin. „Dem voreingestellten Einverständnis des Facebook-Users in den Privatsphäre-Einstellungen, dass Werbeanzeigen von Facebook mit dem Namen und Profilfoto des Users verbunden werden können, stehen erhebliche datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Bedenken entgegen." Eine eindeutige Einwilligung der Nutzer sei in diesem Fall aber notwendig. Noch gravierender: „Die Verbindung des Profilfotos mit Werbung stellt einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Einzelnen dar", so Preiss. Vor allem Prominente, die sonst für Werbung mit ihrem Konterfei stattliche Summen verlangen können, hätten bei derart ungenehmigter Nutzung Möglichkeiten, Schadensersatz einzuklagen.

Raus aus „Sponsored Stories"

Otto-Normalnutzer hat zwar eine Chance, vor Gericht Recht zu bekommen, auszahlen wird es sich aber eher nicht. Wer keine Lust auf personalisierte Werbung hat, dem bieten die Privatsphäre-Einstellungen von Facebook ein paar Optionen. Da die Empfehlungen wie normale Meldungen in der eigenen Chronik auftauchen, kann man über das Aktivitätenprotokoll voreinstellen, welche Informationen man mit welchen Freunden teilt — oder die „Sponsored Stories" im Nachhinein einzeln verbergen. Die einfachste Lösung: Wer eine Firmenseite wieder disliked („gefällt mir nicht mehr"), kann auch nicht mehr als Werbeträger „missbraucht" werden. Das dürfte allerdings nicht im Sinne der Werbetreibenden sein.