Musik, Video, Bilder aus dem Netz: Was gibt es zu beachten?

Wann ist ein Download legal? (Bild: ddp images)
Wann ist ein Download legal? (Bild: ddp images)

Den neuesten Song von Beyoncé, die aktuelle Staffel „Homeland“, ein neues Hintergrundbild für meine Homepage – all das ist im Internet nur einen Mausklick entfernt. Doch wann ist der Download legal? Wie reagiere ich auf eine Abmahnung? Und wie stelle ich sicher, dass mein Privatvideo auf Youtube nicht zum Streitfall wird? Wir haben bei Sven Preiss, Rechtsanwalt für Medien- und Gesellschaftsrecht bei der Kanzlei SKW Schwarz in Berlin nachgefragt.
Keine Probleme bereiten Videos, Hörbücher und Musikstücke, die über einen großen Anbieter wie iTunes, Amazon oder musicload gekauft werden. Allerdings kann schon eine Kopie eines so erworbenen Albums für Freunde rechtliche Konsequenzen haben. „Gebrannte CDs dürfen im Freundeskreis in bis zu sieben Kopien weitergegeben werden“, erklärt Rechtsanwalt Sven Preiss. „Für Downloads ist diese Privatkopie-Regelung bisher noch nicht abschließend geklärt.“ Wer auf Nummer sicher gehen will, müsse sich direkt beim Anbieter erkundigen.

Tracking-Maschinen entlarven Filesharer

Im Bereich Filesharing sieht die Lage schon ganz anders aus. „Hier muss man davon ausgehen, dass alle bekannten Musikstücke, aber auch Hörbücher, ohne Zustimmung der Rechteinhaber online gestellt wurden. Das gilt natürlich auch für Filme und Serien“, so Preiss. Zwar wäre bei Indiebands und Newcomern die Praxis verbreitet, Songs kostenlos zum Download anzubieten, doch sollte man da auf die jeweiligen Seiten der Künstler zurückgreifen. Spezielle Suchmaschinen können die IP-Adressen der Computer, von denen aus der Download angefordert wird, zurückverfolgen. Das ist zwar auf sogenannten Sharehoster Plattformen bisher wesentlich seltener der Fall, dennoch sind Nutzer auch hier vor einer Abmahnung nicht gefeit.

Das reine Streamen eines Videos, via legaler bekannter Plattformen wie Youtube oder Vimeo, stellt dagegen zunächst kein rechtliches Problem dar. Auch das bloße Verlinken auf Bewegtbild, zum Beispiel von der eigenen Blog-Seite, ist relativ unbedenklich. „Anders sieht es da schon bei einem auf Facebook geteilten Video aus“, weiß Rechtsanwalt Preiss. „Denn dort erscheint neben dem Link meist auch ein Vorschaubild – und die unerlaubte Verwendung dessen kann der Rechteinhaber anmahnen. Deshalb sollte man hier unbedingt vorsichtshalber das Anzeigen eines Vorschaubildes deaktivieren.“

Auch „Embedden“ kann problematisch sein

Das Einbinden eines Videos auf der eigenen Seite kann ebenfalls rechtliche Konsequenzen haben. Denn im strengen Sinne dürfen nur solche Videos „embedded“ werden, bei denen der Urheber einverstanden ist. Davon könnte zum Beispiel bei Filmtrailern ausgegangen werden. Schwierig wird es aber schon bei Nutzervideos auf Youtube oder Vimeo: Ob eine Weiterverbreitung der Inhalte im Sinne des Produzenten ist, hängt stark vom jeweiligen Inhalt ab – in jedem Fall sicher sein kann man sich aber nicht, ob eine Zustimmung vorliegt, warnt Preiss. Vom Download eines solchen Videos sollte man dagegen unbedingt absehen. Zu schnell könnten Trackingmaschinen die IP-Adresse des Computers nachverfolgen.

Selbst das Veröffentlichen von privaten Videos birgt Gefahren. Nämlich dann, wenn mit der Verwendung von bestimmter Hintergrundmusik Urheberrechte verletzt werden. Das Urlaubsvideo mit Chartsongs zu untermalen ist also keine gute Idee. Zudem muss abgeklärt werden, ob bei den gezeigten Personen eventuell Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Auch das klassische „Youtube-Karaoke“-Video kann problematisch sein, da generell ohne Zustimmung nicht synchronisiert werden darf. Dennoch gibt es ja genug Fälle von Klick-Hits, bei denen User bekannte Songs neu interpretieren. Hier könnten die Rechteinhaber, meist Plattenfirmen, zwar klagen, wollen das aber oft nicht. Denn nach wirtschaftlicher Abwägung überwiegt oft der Werbevorteil einer solchen Adaption.

Vorsicht beim Bilder-Teilen via Facebook

Oft vergessen, aber ebenso wichtig bzw. im Abmahnungsfall kostspielig ist Bildmaterial, das man zum Beispiel über die Bildersuche im Netz findet und auf eigenen Seiten verwendet oder auf Facebook teilt. Hier kann der Rechteinhaber neben Schadensersatz eine Namensnennung einfordern. Das gilt vor allem für kommerziell genutzte Seiten. Aber auch ein öffentliches Facebook-Profil ist angreifbar. Selbst wenn Dritte auf die eigene Seite posten, kann der Profilinhaber haften. „Die sogenannte Störerhaftung trifft vor allem dann zu, wenn man sich die Inhalte Dritter zu Eigen macht. Das könnte zum Beispiel schon durch ein simples Like ausgelöst werden“, so Preiss. Es hilft also, die Sicherheitseinstellungen seiner sozialen Netzwerke zu prüfen.

Was tun im Abmahnungsfall?

Was passiert, wenn trotz Vorsicht ein Abmahnungsschreiben ins Haus flattert? Zunächst wird der Anschlussinhaber per Anwaltsschreiben aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hinzu kommt meist die Aufforderung die entstandenen Anwaltskosten und Schadensersatz zu bezahlen. „Dabei handelt es im Durchschnitt um Beträge zwischen 800 und 1200 Euro“, bemerkt Preiss. „Die stellen den Betroffenen dann zunächst von weiterer Rechtsverfolgung frei – es sei denn, der Verstoß wird erneut begangen.“

Allerdings müsse man nicht jeder Abmahnung klein beigeben, rät der Rechtsanwalt. „Wichtig ist jedoch, dass man ein solches Schreiben auf keinen Fall ignoriert. Wer nachweisen kann, dass nicht er selbst, sondern eventuell andere im Haushalt lebende Personen für den Download verantwortlich sind und der Anschlussinhaber diese darüber belehrt hat, illegale Downloads zu unterlassen, der hat gute Chancen, sich zu verteidigen.“ Außerdem gebe es immer wieder Fälle, bei denen Computer für Downloads von Dritten gehackt wurden. Auch hier haftet der Anschlussinhaber in bestimmten Fällen nicht. „Um Zweifel an einer Haftung auszuschließen, sollte man unbedingt sein W-Lan Netz verschlüsseln, sonst nützt eine Verteidigung wenig.“