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Nervige Werbeanrufe – das hilft!

Versicherungen, Handy-Verträge und Gewinnspiele - das und mehr wollen uns Firmen bei Werbeanrufen andrehen. Die meisten dieser Unternehmen sind unseriös, denn Werbeanrufe sind seit August 2009 schlichtweg nicht mehr erlaubt. Doch die Abzocker kümmern sich wenig um Recht und Gesetz, nerven weiterhin mit ihren Anrufen. Yahoo! Nachrichten erklärt, wie Sie sich wehren können.


Mit diesen Methoden arbeiten die Abzocker
Kennen Sie das auch? Das Telefon klingelt, sie unterbrechen Ihre Arbeit und am anderen Ende ist eine Telefonstimme, die Ihnen mal wieder ein Lotterielos verkaufen will. Oft klingen die Gespräche zu Anfang auch völlig harmlos, man bedankt sich für Ihre Kundentreue oder gibt vor, eine Umfrage machen zu wollen, ehe es zum Verkaufsgespräch kommt. Manche Betrüger zeichnen Teile eines Gesprächs auf. Der Kunde wird aufgefordert mit „Ja" zu antworten. Später wird das Gespräch dann so zusammen geschnitten, dass der Eindruck entsteht, man habe sich mit einem Vertrag einverstanden erklärt.

„Zunehmend segeln zwielichtige Firmen auch unter falscher Flagge. Sie geben sich als ‚Verbraucherzentrale' oder ‚Verbraucherschutzservice' aus - in der Hoffnung, den guten Ruf der Verbraucherzentralen für ihre Abzockereien nutzen zu können", warnt die Verbraucherzentrale. Manchmal terrorisieren unseriöse Firmen Privatpersonen sowie Firmen mehrmals täglich mit Anrufen. Geht der Angerufene ran, meldet sich oftmals niemand am anderen Ende. In diesen Fällen arbeitet ein Callcenter mit einem Automat, der die Rufnummern anwählt. Sind alle Mitarbeiter beschäftigt, läuft der Anruf ins Leere oder wird automatisch beendet.

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Welche Werbeanrufe sind erlaubt?
Damit Sie eine Firma aus Werbezwecken anrufen darf, ist Ihr vorheriges und ausdrückliches Einverständnis nötig. Sogenannte „Cold Calls" (ungewollte Anrufe) sind verboten. In Abonnement-, Darlehns- oder Versicherungsverträgen sind solche Einverständniserklärungen oft in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt. Das ist zwar unwirksam, aber um Ärger vorzubeugen, rät die Verbraucherzentrale: „Viele Firmen berufen sich dennoch auf solche Klauseln. Lesen Sie deshalb auch das Kleingedruckte und streichen Sie die entsprechenden Passagen, wenn Sie eine telefonische Betreuung ausschließen wollen."

So beugen Sie Werbeanrufen vor
Geben Sie Ihre Rufnummer nur heraus, wenn es unbedingt nötig ist, zum Beispiel für einen Vertragsabschluss. Streichen Sie gegebenenfalls Klauseln im Kleingedruckten.
Vermeiden Sie es, Ihre Nummer leichtfertig im Internet anzugeben. Gerade Gewinnspiele dienen meist dazu, Adressen zu sammeln. Hundertprozentigen Schutz gibt es natürlich nicht, besonders dann, wenn Ihre Nummer im öffentlichen Telefonbuch zu finden ist.

So verhalten Sie sich im Gespräch richtig
Fragen Sie nach dem Namen des Anrufers und des Unternehmens sowie danach, woher man Ihre Nummer hat. Notieren Sie Datum und Uhrzeit des Anrufs. Erklären Sie dem Anrufer gegebenenfalls, dass sein Anruf unerwünscht ist und Sie auf die Streichung Ihrer Daten bestehen. Weisen Sie darauf hin, dass Sie andernfalls Anzeige wegen unerlaubter Telefonwerbung erstatten. Geben Sie niemals sensible Daten wie Ihre Kontoverbindung an. Antworten Sie auf Fragen nicht mit „Ja", im Zweifel legen Sie einfach auf.

So stoppen Sie unerlaubte Werbeanrufe
Für unerlaubte Werbeanrufe kann die Bundesnetzagentur Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Wenn Sie mit Werbeanrufen belästigt werden, können Sie bei der Bundesnetzagentur Anzeige erstatten. Das gilt übrigens auch für unerwünschte SMS, Faxe oder E-Mails. Kostenlose Formulare können Sie im Internet herunterladen. Die müssen Sie dann ausgefüllt und unterschrieben per Post zur Bundesnetzagentur senden. Danach dürften unerwünschte Anrufe des jeweiligen Anbieters schnell der Vergangenheit angehören. Zudem bieten einige Telefongesellschaften gegen Aufpreis einen Service, mit dem der Kunde sowohl bekannte als auch anonyme Anrufer sperren lassen kann. Bei unterdrückter Rufnummer wird nach dem Anruf einfach ein Code eingegeben und schon ist man den Anrufer für immer los.

Hier geht's zu den Beschwerdeformularen der Bundesnetzagentur.