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Scheidungspapiere über Facebook

US-Richter genehmigt Zustellmethode für unauffindbaren Gatten

Scheidung? Gefällt mir! (Bild: thinkstock)
Scheidung? Gefällt mir! (Bild: thinkstock)

Untertauchen könnte für scheidungsunwillige Menschen künftig sehr viel schwieriger werden. Eine New Yorkerin darf ihrem nicht auffindbaren Ehemann die Scheidungspapiere über Facebook zuschicken lassen. Das entschied ein Richter.

Dieses Urteil könnte Schule machen. Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von New York County dürfen höchst offizielle Dokumente sogar mittels Facebook zugestellt werden. Das entschied jüngst Richter Matthew Cooper im Fall eines untergetauchten Ehemannes. Die Klägerin darf demnach die Scheidungsunterlagen mit einer privaten Mitteilung auf dem sozialen Netzwerk verschicken lassen. Dafür soll sich der Anwalt der Krankenschwester in ihrem Konto anmelden und einmal wöchentlich drei Wochen lang eine Kontaktaufnahme versuchen, wie der Richter anordnete. Auf die erste Mitteilung reagierte der Mann noch nicht.

Der Richter wies in seiner schriftlichen Begründung darauf hin, dass vor zehn Jahren noch die Zustellung einer Vorladung per E-Mail als bahnbrechende Entwicklung gegolten hatte. Seitdem habe sich die elektronische Post auch im Rechtswesen als Alternative zum Briefverkehr durchgesetzt. Soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter schienen nun die nächste Stufe offizieller Zustellwege darzustellen, argumentierte Cooper.

Ellanora Baidoo und Victor Sena Blood-Dzraku hatten laut einem Bericht der Lokalzeitung „Daily News“ 2009 standesamtlich geheiratet. Dann aber verweigerte der Bräutigam die ursprünglich verabredete traditionelle Hochzeitszeremonie in Ghana, woher beide Partner stammen. Die Ehe wurde daher laut dem Anwalt der Klägerin nie vollzogen und die Eheleute hätten nie zusammengewohnt. Dennoch hatte Blood-Dzraku offensichtlich kein Interesse an einer Scheidung.

Der Mann hatte dem Gerichtsurteil zufolge zwar telefonisch und über Facebook Kontakt zu seiner Gattin gehalten. Persönlich war er aber nicht greifbar. Aus einer zuletzt als Wohnsitz gemeldeten Unterkunft war Blood-Dzraku dem Richter zufolge bereits 2011 ausgezogen. Seiner Frau habe er gesagt, keine feste Bleibe und keine Arbeit zu haben. Außerdem soll er sich dezidiert geweigert haben, sich die Scheidungspapiere überreichen zu lassen. „Wir haben alles versucht, inklusive dem Anheuern eines Privatdetektivs “, sagte der Anwalt der Klägerin.

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