Bluttransfusion für Zeugin Jehovas: Spanien muss Entschädigung zahlen

Wegen einer Bluttransfusion gegen den Willen einer Zeugin Jehovas hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Geldstrafe gegen Spanien verhängt. Das Land habe unter anderem gegen das Recht auf Religionsfreiheit verstoßen, urteilte das Gericht. (DENIS CHARLET)
Wegen einer Bluttransfusion gegen den Willen einer Zeugin Jehovas hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Geldstrafe gegen Spanien verhängt. Das Land habe unter anderem gegen das Recht auf Religionsfreiheit verstoßen, urteilte das Gericht. (DENIS CHARLET) (DENIS CHARLET/AFP/AFP)

Wegen einer Bluttransfusion gegen den Willen einer Zeugin Jehovas hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Geldstrafe gegen Spanien verhängt. Das in Straßburg ansässige Gericht urteilte am Dienstag, dass das Land gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie gegen das Recht auf Religionsfreiheit verstoßen habe.

Spanien müsse der Frau deshalb 26.000 Euro zahlen, entschied das Gericht. Davon sollen 12.000 Euro für den erlittenen Schaden sein und 14.000 Euro für die entstandenen Prozesskosten.

Dem Urteil lag der Fall einer aus Ecuador stammenden Frau zugrunde, die der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas angehört. Während einer Notoperation waren der in Spanien lebenden Frau im Jahr 2018 Bluttransfusionen verabreicht worden. Solche Transfusionen verstoßen nach Auffassung der Zeugen Jehovas allerdings gegen Gottes Willen, weswegen die Frau im Vorfeld mehrere Dokumente unterzeichnet hatte, um dies zu verhindern.

Als sie im Jahr 2018 wegen starker Blutungen von einem Krankenhaus in ihrem Wohnort Soria nach Madrid verlegt worden war, erkundigten sich die dortigen Ärzte noch wegen ihrer Religionszugehörigkeit bei einem Richter, wie sie verfahren sollten. Dieser wusste nichts von den zuvor eingereichten Dokumenten und genehmigte die Bluttransfusion.

Nach ihrer Genesung verklagte die Frau den Richter, wurde aber von der spanischen Justiz abgewiesen, weswegen sie im März 2020 vor den Menschenrechtsgerichtshof zog.

Dieser urteilte nun, dass die Mediziner zwar von dem Anliegen motiviert gewesen seien, "eine wirksame Behandlung" der Patientin zu gewährleisten". Die Frau habe auf der anderen Seite aber nicht in hinreichendem Maße ihre "Autonomie" ausüben können, "um eine wichtige Lehre ihrer Religion zu befolgen".

Die 58-Jährige selbst äußerte sich nach Urteilsspruch froh darüber, dass "der Gerechtigkeit Genüge getan" worden sei. Sie hoffe zudem, dass die Entscheidung es ermöglichen werde, "die Rechte anderer Menschen in Zukunft zu respektieren", erklärte sie gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas lehnt Bluttransfusionen ab. Sie betrachten Blut als etwas Heiliges und verweisen auf mehrere Bibelstellen.

jm/ck