Boris Becker: Tennis-Star Djokovic bietet Hilfe an

Boris Becker mag nach Ansicht eines britischen Gerichts zahlungsunfähig sein - seine Freunde lassen ihn aber nicht im Stich. Tennis-Star Novak Djokovic hat nun öffentlich Hilfe angeboten.

Es ist zumindest eine beruhigende Nachricht für Boris Becker (49, "Das Leben ist kein Spiel"): Die deutsche Tennis-Ikone kann sich auf seine Weggefährten verlassen. Nachdem ein britisches Gericht Becker vergangene Woche für zahlungsunfähig erklärte, hat nun sein früherer Zögling Novak Djokovic (30) ganz öffentlich seine Hilfe angeboten.

"Ich bin immer für ihn da"

"Als ich davon gehört habe, habe ich ihn direkt kontaktiert", sagte Djokovic am Rande eines Turniers in Südengland, wie die "Herald Sun" berichtet. Der frühere Weltranglisten-Erste fand warme Worte für Becker. "Ich liebe Boris als Mensch, und als Trainer hat er einen großen Beitrag zu meinem Leben und meiner Karriere geleistet", so der Serbe weiter. "Wenn ich ihm auf irgendeine Weise behilflich sein kann - das ist, was ich ihm gesagt habe - bin ich immer für ihn da. Er kann auf mich zählen." Becker hatte Novak Djokovic von 2013 bis 2016 trainiert.

Wirklich eingreifen muss Djokovic aber offenbar nicht. Boris Becker habe ihm versichert, dass an den Berichten über seine angebliche Pleite nichts dran sei, betonte der Sportler: "Er sagt, dass das alles nicht wahr ist und dass die Medien überreagiert hätten. Das ist alles was ich weiß." Er werde Becker nun persönlich in London treffen, sagte Djokovic. In der britischen Hauptstadt beginnt am Montag die Hauptphase des legendären Rasenplatzturniers von Wimbledon.

In England hatte ein Gericht am vergangenen Mittwoch Becker für zahlungsunfähig erklärt - wegen einer ausstehenden Zahlung an eine Privatbank. Boris Becker meldete sich rund zehn Stunden nach dem Urteilsspruch über Twitter zu Wort und erklärte unter anderem, dass er "überrascht und enttäuscht" sei. Über seine Anwälte ließ er mitteilen, dass er nicht "pleite" sei und der britische Beschluss nicht "mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach deutschem Recht vergleichbar" sei.

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