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Wann brauche ich ein drittes Kennzeichen am Auto?

Wenn das hintere Kennzeichen durch einen Fahrradträger teilweise oder ganz verdeckt wird. Dann muss ein weiteres, sichtbares Kennzeichen angebracht werden.
Wenn das hintere Kennzeichen durch einen Fahrradträger teilweise oder ganz verdeckt wird. Dann muss ein weiteres, sichtbares Kennzeichen angebracht werden.

Manche Auto-Fahrradträger verdecken das hintere Kennzeichen ganz oder teilweise. Was ist in so einem Fall zu tun?

Berlin (dpa/tmn) - Die Fahrräder sind sicher auf dem Träger verstaut, der auf der Anhängerkupplung ruht - jetzt kann es losgehen, oder? Noch nicht ganz. Denn unter Umständen brauchen Sie jetzt noch ein drittes Nummernschild.

Das wird dann erforderlich, wenn das hintere Kennzeichen durch einen Fahrradträger - oder durch andere Ladung - teilweise oder ganz verdeckt wird. Dann muss am Auto oder eben am Fahrradträger ein weiteres, sichtbares Kennzeichen angebracht werden. So ist es in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgelegt, erklärt der Auto Club Europa (ACE).

Das weitere Kennzeichenschild muss im Prinzip die gleichen Anforderungen erfüllen, wie die anderen beiden Schilder am Auto. Mit einer wichtigen Ausnahme: Das Zusatzschild muss nicht behördlich abstempelt werden. Sie können es einfach beim örtlichen Schilderprägedienst oder im Internet gemäß ihrer amtlichen Buchstaben-Zahlen-Kombination anfertigen lassen und sofort nutzen.