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Brexit: Britische Regierung stellt Aufhebungsgesetz vor

Nach der offiziellen EU-Austrittserklärung geht die Arbeit nun erst richtig los: innerhalb zwei Jahren müssen die EU und Großbritannien ihre engen Verflechtungen lösen. Mit einem besonderen Gesetz will sich die britische Regierung von missliebigen EU-Vorschriften verabschieden. Sie kündigte an noch am Donnerstag in London die Pläne für das sogenannte Große Aufhebungsgesetz (Great Repeal Bill) vorzustellen. Es soll EU-Vorschriften in britisches Recht übertragen. “Man kann nicht 40 Jahre in zwei Jahren ändern. Wir brauchen die kommenden Jahre, um das was wir ändern wollen anzugehen. Das ist nicht alles, denn viele EU-Gesetzte sind gut und wir werden sie behalten. Aber manche müssen wir ändern und dafür werden wir uns die Zeit nehmen. Das Parlament wird auch noch nachdem wir die EU verlassen haben, Zeit haben, um Gesetze zu ändern” so Brexit-Minister David Davis. Etwa 20 000 EU-Vorschriften sollen in einem Schwung in nationales Recht überführt werden. Nach und nach können die Gesetze dann geprüft und gegebenenfalls vom Parlament verworfen werden. Experten gehen davon aus, dass bis zu 1000 EU-Vorschriften geändert werden. In Kraft treten kann das Große Aufhebungsgesetz erst, wenn Großbritannien aus der EU ausgeschieden ist. Die britische Premierministerin Thersa May hatte am vergangenen Mittwoch mit der offiziellen EU-Austrittserklärung den Startschuss für die auf zwei Jahre befristeten Verhandlungen mit Brüssel gegeben. Mögliche Streitfragen sind unter anderen die Zukunft von 3,2 Millionen EU-Bürgern in Großbritannien und einer Million Briten in EU-Ländern. Außerdem die Schlussabrechnung für finanzielle Pflichten Großbritanniens, die die EU mit bis zu 60 Milliarden Euro ansetzt. Großbritannien wie auch die EU machten deutlich, dass sie hart im Sinne eigener Interessen verhandeln wollen. Außerdem setzt sich Theresa May für ein umfassendes Freihandelsabkommen ein, damit der Handel zwischen der EU und Großbritannien aufrechterhalten werden könne. May beharrt auch darauf, dass Trennung und künftige Partnerschaft bis zum Ausscheiden im März 2019 gleichzeitig geklärt werden. Die EU will hingegen eine klare Rangfolge: erst die Trennungsmodalitäten, dann die künftigen Beziehungen, die wohl in einem besonderen Freihandelsabkommen festgeschrieben werden.