Briefe flattern ins Haus - Familie soll 1000 Euro für Nebenkosten nachzahlen - auf welche Punkte Sie achten müssen
Neun von zehn Nebenkostenabrechnungen sind fehlerhaft. Gleichzeitig müssen Haushalte bei der Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr mit höheren Rechnungen rechnen. Doch wie gehen Haushalte jetzt richtig vor und worauf müssen Betroffene achten? Ein Fallbeispiel zeigt: Wer genau hinschaut, kann sich viel Ärger ersparen.
Einige haben sie bereits bekommen, andere erhalten sie erst in den nächsten Wochen: Die Nebenkostenabrechnungen für das vergangene Jahr. Bis einschließlich 31. Dezember 2024 haben Vermieter und Eigentümergesellschaften dafür Zeit.
Nachdem die Energiepreise bereits vor rund zwei Jahren in die Höhe geschnellt sind, bekommen Mieter und Vermieter die Folgen nun in Form von hohen Kosten für Heizung und Warmwasser zu spüren. Single- und Familien-Haushalte könnten mit einer Nachzahlung in mindestens dreistelliger Höhe rechnen, warnen Verbraucherschützer.
Doch Hausverwaltungen, Versorger, Eigentümer und auch Mieter stehen vor einer Mammutaufgabe. Die Abrechnungen für den Winter 2023 sind komplex und daher teils fehlerhaft. In sozialen Netzwerken und Städtegruppen von Facebook berichten Mieter von Nachzahlungen in vierstelliger Höhe. So soll eine dreiköpfige Familie aus Linz am Rhein für ihre Vier-Zimmer-Wohnung eine Nachzahlung von 1000 Euro stemmen.
„Wir haben im vergangenen Jahr viel geheizt, weil wir zwei kleine Kinder haben“, sagt Jutta Fuchs. Doch dann habe die 38-Jährige die Berichte von FOCUS online gelesen und sich die Rechnung genauer angesehen. „Dabei fiel auf, dass die Summen ähnlich wie im Vorjahr waren. Dabei hatte es 2023 Preisbremsen gegeben. Das wusste ich.“
Fuchs fragte beim Vermieter nach. Und tatsächlich hatte dieser die falschen Summen aus der Schlussrechnung des Energieversorgers übernommen. Das Unternehmen hatte nämlich auf der ersten Seite der Schlussrechnung zunächst die Bruttosummen ohne Berücksichtigung der Preisbremsen aufgeführt. Die Summen der Preisbremsen waren auf der Rückseite der Rechnung aufgeführt. Die Rechnung fügte er bei, entschuldigte sich für den Fehler. „Ihm war das sehr peinlich. Aber es zeigt auch, dass man aufpassen muss.“ Die Nachzahlung reduzierte sich daraufhin schlagartig um knapp 200 Euro auf 810 Euro. „Das ist jetzt auch viel Geld“, sagt Fuchs.
Kein Einzelfall!
Die häufigsten Fallen in der aktuellen Abrechnung sind:
Preisbremse für Gas, Strom und Fernwärme
Von 1. März bis einschließlich 31. Dezember 2023 galten in Deutschland Preisbremsen für Strom, Fernwärme und Gas - und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2023. Die Obergrenzen lagen für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde, für Gas bei zwölf Cent pro Kilowattstunde und für Fernwärme bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Der Preisdeckel galt außerdem für 80 Prozent des Jahresverbrauchs 2022 (Septemberwert).
Restbestand von Heizöl muss angegeben werden
Zu Beginn und am Ende eines Abrechnungszeitraums sollten Mieter und Eigentümer auf den Restbestand von Heizöl achten. Oft wird in der Heizkostenabrechnung ein Fehler gemacht, indem sowohl der Anfangs- als auch der Endbestand mit 0 Litern angegeben werden. Das ist jedoch meistens nicht korrekt.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Ihr Tank im Keller nach einer Heizsaison komplett leer ist, sagt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Deshalb ist es wichtig zu prüfen, ob die Werte für den Anfangs- und Restbestand bei Heizöl und Flüssiggas plausibel sind. Die Werte müssen vom Abrechnungsdienstleister an den Eigentümer oder Vermieter weitergegeben werden. Dieser wiederum muss die Werte seinem Mieter mitteilen - und zwar indem er Einsicht in Original-Rechnungen gewährt.
CO2-Abgabe richtig erfassen
Wer seine Wohnung mit fossilen Brennstoffen heizt, zahlt dafür den sogenannten CO2-Preis. Dabei gilt: Je höher der Verbrauch, desto mehr muss man bezahlen.
Eigentümer überweisen die Abgabe direkt an den Energieversorger. Dann geben sie diese in der Regel über die Nebenkosten an die Mieter weiter - seit vergangenem Jahr dürfen sie dies aber nur noch in Teilen. Je schlechter nämlich die energetische Qualität des Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil, den Vermieter tragen müssen - bis zu 90 Prozent.
Häufigster Fehler? Die Berechnung erfolgt anhand des Energieausweises für die Immobilie. Tatsächlich greift der tatsächlich gemessene Verbrauch, wie der Deutsche Mieterbund erklärt.
Im Jahr 2022 kostet die Emission einer Tonne CO2 30 Euro. Im Jahr 2024 steigt der Preis auf 45 Euro und im Jahr 2025 auf 55 Euro. Daraus ergibt sich für das Jahr 2023 ein Aufschlag von 9,55 Cent pro Liter Heizöl. Bei Erdgas beträgt der Aufschlag 0,58 Cent pro Kilowattstunde.
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) betrugen die durchschnittlichen CO2-Kosten für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus im Jahr 2022 rund 67 Euro bei einer Gasheizung und 98 Euro bei einer Ölheizung.