Brustimplantate-Skandal: Rolle des TÜV im Fokus

Brustimplantate aus Silikon der Firma PIP. Foto: Guillaume Horcajuelo

en-Provence (dpa) - Ein französisches Berufungsgericht entscheidet heute über die Rolle des TÜV Rheinland im Skandal um minderwertige Brustimplantate.

Das Unternhmen wehrt sich gegen den Vorwurf, bei der Zertifizierung der Produktion des inzwischen insolventen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) geschlampt zu haben. Ein Gericht in Toulon in der Nähe von Marseille hatte den TÜV im November 2013 verurteilt, mehr als 1600 Frauen jeweils 3000 Euro Schadenersatz zu zahlen. Das Unternehmen habe seine «Pflicht zur Kontrolle und Wachsamkeit» verletzt.

Der TÜV Rheinland hatten die Produktion von PIP zertifiziert und dabei Unterlagen und die Qualitätssicherung des Unternehmens geprüft, nicht aber die Implantate selbst. Die Prüfer sehen sich selbst als Opfer des Herstellers und gingen in Berufung, entsprechende Urteile gab es bereits von deutschen und französischen Gerichten. Die Entscheidung des Berufungsgerichts in Aix-en-Provence wird am Vormittag erwartet.

Weltweit hatten Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausenden Frauen Brustimplantate aus billigem Industrie-Silikon eingesetzt, in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen. Der Skandal war 2010 aufgeflogen.

TÜV Rheinland zum PIP-Skandal