Ganz schön dreckig - Darf man am Sonntag Fenster putzen? Das sagt das Gesetz
Am Sonntag oder einem Feiertag hat man endlich mal Zeit die Fenster zu putzen. Wer viel arbeitet und wenig Zeit zum Putzen hat, nutzt freie Tage für die Hausarbeit. Doch ist das eigentlich erlaubt?
In allen deutschen Bundesländern gilt der Sonntag oder Feiertag als Ruhetag, an dem die Feiertagsruhe einzuhalten ist. Das bedeutet, dass öffentliche Arbeiten, die Lärm verursachen, verboten sind. Die Ruhezeit im Rahmen von 0 Uhr bis 24 Uhr ist demnach einzuhalten. Dieser Passus ist sogar im Gesetz verankert und in der FSchVO des jeweiligen Bundeslandes (Feiertagsschutzverordnung) festgehalten. Dieses soll gewährleisten, dass sich Nachbarn und Mitmenschen in nächster Nähe nicht durch Arbeiten gestört fühlen.
Arbeiten, die Sie in der Wohnung oder in Ihrem Haus erledigen, fallen nicht unter dieses Gesetz. Sie können also sorgenfrei Ihre Wäsche waschen, Staubsaugen oder Ihre Fenster von innen putzen.
Wenn Sie Ihre Fenster jedoch von außen putzen, könnten sich Nachbarn oder andere Mitmenschen an Ihrem Putzverhalten stören - vor allem dann, wenn Sie einen Fenstersauger oder Fensterabzieher benutzen. Diese Hilfsmittel sind sehr hilfreich und erleichtern das Putzen von Fenstern, verursachen aber bei Einsatz Geräusche, die am Sonntag oder Feiertag nicht erwünscht sind.
Nachbarn oder Passanten dürfen bei öffentlichen Handlungen, die dem Sonn- und Feiertagsgesetz widersprechen, die Polizei benachrichtigen. Wenn es an Ihrer Tür klingelt und Beamte unberechtigten Lärm feststellen, kann das zu einer Ordnungswidrigkeit führen. Es kann sogar zu einem Bußgeld kommen, das je nach Bundesland zwischen 5.000 Euro und 10.000 Euro beträgt. In einer Mietwohnung kann es zudem zu einer Abmahnung durch den Vermieter kommen. Dieser darf bei wiederholtem Verstoß sogar die Kündigung aussprechen. Es ist also ratsam, Hausarbeiten im Außenbereich an Sonntagen und Feiertagen zu unterlassen oder sich zumindest mit den Nachbarn abzusprechen.
Fenster putzen an Sonn- und Feiertagen: Ist das Gesetz in jedem Bundesland streng gehalten?
Der Vergleich zeigt, dass Bundesländer wie Bayern oder Baden-Württemberg relativ strenge Richtlinien und Bestimmungen verfolgen. Wenn Sie in diesen Bundesländern an Feiertagen oder Sonntagen Ihre Fenster putzen, kann die Strafe höher ausfallen als in anderen Bundesländern.
In Bundesländern wie Schleswig-Holstein ist laut Gesetz das Putzen oder Arbeiten in Haus und Garten an Feiertagen sowie Sonntagen erlaubt, wenn die Handlung nicht gewerbsmäßig ist. Das bedeutet, dass Sie je nach Bundesland durchaus auch an Sonn- und Feiertagen Fenster putzen dürften.
Allerdings gilt auch in diesem Zusammenhang, dass die jeweiligen Arbeiten nicht mehr Lärm als nötig verursachen dürfen. Es kommt daher immer darauf an, wie viel Lärm beim Fensterputzen entsteht und ob sich Nachbarn sowie andere Menschen gestört fühlen. Deshalb ist es sinnvoller, das Fensterputzen auf andere Tage zu verschieben. Wer zudem Streit und hohen Bußgelder vermeiden möchte, fragt bei Nachbarn oder dem Vermieter nach. Haben diese nichts gegen die Putzaktion am Ruhetag, darf auch leises Arbeiten erfolgen.