Bußgeldbescheid aus dem Ausland: Warum Autofahrer das nicht einfach ignorieren sollten

Die Hauptreisezeit steht vor der Tür und viele nutzen das Auto, um ihre Urlaubsdestinationen im Ausland zu erreichen. Doch was tun, wenn nach der Rückkehr ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten liegt? Wir haben die Antwort.

Bußgelder aus dem Ausland

Die Hauptreisezeit beginnt oft schon vor den Schulferien, und viele Urlauber sind ab Ende Juni unterwegs. Um flexibel und kostengünstig zu reisen, nutzen viele das Auto, auch ins Ausland. Dabei ist es wichtig, die Verkehrsregeln im Zielland zu kennen und zu beachten, da sie oft von den deutschen Regelungen abweichen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) gibt Ratschläge, wie man mit Bußgeldbescheiden aus dem Ausland umgeht.

Bußgelder, die im Ausland verhängt wurden, können in Deutschland vollstreckt werden. Dies betrifft seit Mai 2024 auch Bescheide aus der Schweiz, dank eines neuen deutsch-schweizerischen Polizeivertrags. Wer in der Schweiz geblitzt wird oder falsch parkt, muss damit rechnen, dass diese Bußgelder in Deutschland eingetrieben werden. Beträge ab 80 Franken (ca. 70 Euro) können vollstreckt werden. Da die Schweiz ein höheres Bußgeldniveau als Deutschland hat, wurde vereinbart, dass die Unverhältnismäßigkeit der Vollstreckung erst ab Überschreiten der gesetzlichen deutschen Obergrenze für Verkehrsgeldbußen von 2.000 Euro geprüft werden soll.

Lesetipp: Warnwestenpflicht: Das sollten Sie laut ADAC beachten, um Bußgelder zu vermeiden

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Was tun bei Bußgeldbescheiden?

Wenn Sie nach Ihrer Rückkehr einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhalten, sollten Sie diesen genau prüfen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn ist für die Bearbeitung und Vollstreckung solcher Bescheide aus EU-Ländern und der Schweiz zuständig. Die ausländischen Behörden müssen dabei rechtskräftige Bescheide vorlegen und sicherstellen, dass der Betroffene alle wichtigen Verfahrensdokumente in seiner Landessprache erhalten hat.

Der AvD empfiehlt, Einwände immer schriftlich beim BfJ vorzubringen, insbesondere wenn Sie nicht der Fahrer waren oder keine Gelegenheit zur Stellungnahme im Ausland hatten. Wichtig ist, dass das BfJ nur für die Vollstreckung zuständig ist; das Bußgeldverfahren im Ausland ist zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen.

Tipps vom AvD

  • Prüfen und Aufbewahren: Erhaltene Schreiben sorgfältig prüfen und aufbewahren.

  • Schriftlich widersprechen: Einwände schriftlich beim BfJ vorbringen.

  • Rechtlichen Beistand einholen: Bei Bedarf rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, insbesondere durch AvD Vertrauensanwälte.

Vorsicht vor unseriösen Forderungen

Bußgelder dürfen nur von staatlichen Behörden vollstreckt werden. Inkassounternehmen und Anwälte, die zusätzliche Gebühren verlangen, sind unzulässig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat solche Praktiken bereits verurteilt, wie im Fall kroatischer Notare, die hohe Gebühren für Parkverstöße verlangten. Dennoch müssen rechtmäßige Parkgebühren bezahlt werden.

Ausländische Fahrverbote

Aktuell können Fahrverbote aus dem Ausland in Deutschland noch nicht vollstreckt werden. Eine neue EU-Richtlinie, die solche Verbote EU-weit durchsetzen soll, ist jedoch in Vorbereitung.

Über den AvD

Der AvD ist Deutschlands ältester Automobilclub und vertritt seit 1899 die Interessen der Autofahrer. Mit Services wie weltweiter Pannenhilfe, Auto- und Reiseschutz sowie Fahrertrainings unterstützt der AvD die Mobilität und Verkehrssicherheit seiner Mitglieder. Der Club betreut rund 1,4 Millionen Mitglieder und Kunden und bietet individuelle Unterstützung in allen Bereichen der Mobilität.

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