Bußgeld droht: Wann eine "Zu verschenken"-Kiste teuer werden kann
Vor Hauseingängen oder am Gehweg sieht man oft "Zu-Verschenken"-Kisten. Diese sind meist aus guter Absicht aufgestellt, manche versuchen aber so ihren Müll loszuwerden. Das kann mitunter mit hohem Bußgeld geahndet werden.
Was eigentlich gut gemeint ist, kann unter Umständen richtig teuer werden. Vor Häusern in Wohngebieten und Städten stehen immer wieder Kartons mit der Aufschrift "zu verschenken". Ausgemistete Bücher, Haushaltsgeräte oder Spielzeug, die zum Wegschmeißen zu schade sind, dürfen umsonst mitgenommen werden. Auch wenn diese privaten Spenden oft gut gemeint sind, können sie in einigen Fällen illegal sein und zu hohen Bußgeldern führen.
Heißer Draht zum Ordnungsamt: Herrenlosen Müll ganz einfach melden
Ordnungsämter warnen vor illegaler Müllablagerung
Die Grenze zwischen gut gemeinter Spende mit brauchbaren Gegenständen und eine wahllose Ablagerung von Müll, den niemand mehr haben will, ist sehr gering. Wie eine Sprecherin des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) gegenüber der dpa sagt, handelt es sich um eine illegale Ablagerung, wenn sich niemand um die abgestellten Sachen kümmert.
Am Ende hat niemand was davon, kaputte Gebrauchsgegenstände auf der Straße abzustellen. Laut der VKU werden die Entsorgungsgebühren über die Abfallgebühren verrechnet, die jeder einzelne Mieter zu zahlen hat.
Diese Bußgelder können drohen
Wie hoch das Bußgeld ausfallen kann, lässt sich laut VKU nicht pauschal sagen. Die Höhe hängt von der Art der Gegenstände ab, die sich in der Kiste befinden. Handelt es sich um Haushaltsgegenstände, wie Geschirr oder Kleidungsstücke kann es Sie bis zu 200 Euro kosten. Gegenstände mit scharfen Kanten oder Flüssigkeiten liegen zwischen 300 und 500 Euro. Bei Elektrogeräten kann die Strafe sogar bis zu 5.000 Euro betragen.
Dann wird ein Auge zugedrückt
Zunächst gilt: Möchten Sie eine "zu verschenken" – Kiste legal auf dem Straßenrand abstellen, müssen Sie eine Genehmigung beim zuständigen Ordnungsamt beantragen. Die Sondernutzung des Bürgersteigs ermöglicht es Ihnen, den Karton sogar mehrere Tage stehenzulassen. In diesem Fall können aber Nutzungsgebühren anfallen.
In manchen Situationen drücken die Behörden aber auch ein Auge zu. Wichtig ist, dass Sie darauf achten, den Gehweg stets freizuhalten. Nicht nur Fußgänger, sondern auch Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und ältere Personen mit Rollator dürfen nicht eingeschränkt werden. Sobald Fluchtwege und Feuerwehreinfahrten blockiert werden, drohen Strafen.
Beachten Sie zusätzlich folgende Faktoren:
Droht Regen, sollten Sie es vermeiden, Kartons nach draußen zu stellen
Achten Sie darauf, nur jugendfreie Gegenstände zu spenden
Spenden Sie nur Gegenstände, die Sie auch selbst mitnehmen würden
Kisten und Kartons mit der "zu verschenken"-Aufschrift sollten außerdem maximal 24 Stunden draußen stehen. Sonst gelten Sie schnell als illegale Müllablagerung.
Bücher, Kleidung und Spielzeug können Sie übrigens oft in Bibliotheken, Second-Hand-Läden und anderen sozialen Annahmestellen abgeben.
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