Bußgeld droht: Welche Dinge Sie nicht in der Garage lagern dürfen

Garagen werden oft als praktischer Stauraum für alte Möbel, Fitnessgeräte oder Grills genutzt. Doch laut Bauordnung sind viele dieser Gegenstände eigentlich nicht für die Garage vorgesehen. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, muss mit einem Bußgeld in dreistelliger Höhe rechnen.

Garagen dienen in erster Linie als Unterstellmöglichkeit für Autos, um die Parkplatz-Situation zu entlasten. Doch nicht selten werden sie zweckentfremdet und als Lager- oder Hobbyraum genutzt. In manchen Fällen werden sie sogar zu Partykellern oder Fitnessräumen umgebaut.

Allerdings ist es wichtig zu betonen, dass Garagen laut Gesetz als Stellplatz für Autos vorgesehen sind. Besonders in Städten mit einem hohen Parkplatzmangel wird dies auch vom Ordnungsamt kontrolliert.

Wer gegen diese Regelung verstößt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.

Gegenstände in der Garage lagern: Was sagt der Gesetzgeber?

Garage
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In der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) und Bauordnung (BO) jedes Bundeslandes ist genau geregt, wie eine Garage genutzt werden darf.

So steht in der Bayrischen Bauordnung (BayBO) Artikel 2, Absatz 8, dass Garagen vornehmlich zum Abstellen von Kraftfahrzeuge genutzt werden dürfen. Den Unterstellplatz als Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- oder Lagerraum zu nutzen ist untersagt. Für Autos übliches Zubehör, beispielsweise Reifen, Werkzeug, Pflege- und Putzmittel, darf dort gelagert werden.

Ob Fahrräder offiziell auch dort abgestellt werden dürfen, wird nicht erwähnt. Laut Betriebsvorschriften (Punkt 3) schließt der Gesetzgeber jedoch nicht kategorisch aus, dass neben dem Fahrzeug auch Fahrräder abgestellt werden dürfen.

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Garagen dürfen nicht umfunktioniert werden

Demnach dürfen Eigentümer ihre Garage ohne Genehmigung nicht für andere Vorhaben zweckentfremden. Wer also kein Auto hat oder die Garage nicht nutzt und als Hobbyraum, Werkstatt, Fitnessraum oder zusätzliches Zimmer umfunktioniert, macht sich strafbar.

Ebenso streng ist die Verordnung auch mit der Lagerung von Gegenständen.

Abgesehen von Gegenständen oder Geräten, die etwas mit dem Auto zu tun haben, ist es ebenfalls nicht erlaubt, andere Dinge, wie zum Beispiel Gartenmöbel, ein Grill oder saisonale Klamotten, dort unterzubringen.

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