Bußgeld und Punkte in Flensburg: Dann sollten Sie die Mittelspur meiden

In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot. Wer viel auf der mittleren Spur fährt, sollte dafür wichtige Hinweise kennen.

Permanentes Fahren auf der mittleren oder linken Spur ist verboten, denn in Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot. Das bedeutet: Autofahrer sind dazu verpflichtet, so weit wie möglich auf der Straße rechts zu fahren. Der vorhandene Verkehrsraum soll so optimal genutzt werden, so dass der Verkehr bestmöglich fließt. Wer sich nicht daran hält, muss in der Regel mit einem Bußgeld rechnen. Allerdings macht der Gesetzgeber auch eine Ausnahme zu diesem Gebot.

Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot

Im Verkehrsrecht gibt es laut Bußgeldrechner.org Ausnahmen, die das Rechtsfahrgebot auf Straßen oder Autobahnen einschränken. Besonders beim Rechtsfahrgebot innerorts gelten besondere Regeln. Folgende Ausnahmen sind zu beachten:

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  • Mehrere Fahrstreifen: Wenn Fahrbahnen mehrere Fahrstreifen für eine Richtung aufweisen, dürfen Kraftfahrzeuge vom Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, abweichen. Dies ist zum Beispiel bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn der Fall, wenn die Verkehrsdichte dies zulässt.

  • Innerorts bis 3,5 t Gesamtgewicht: Das Rechtsfahrgebot innerorts gilt für Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht laut § 7 der StVO nicht. Sie können den Fahrstreifen frei wählen und auch rechts schneller fahren als auf der linken Spur. Das Rechtsfahrgebot in der Stadt und somit innerhalb geschlossener Ortschaften entfällt somit.

  • Autobahn mit mindestens drei Fahrstreifen: Auch auf der Autobahn gilt das Rechtsfahrgebot nicht immer zwingend. Sind mindestens drei Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden, dürfen Sie den Mittelstreifen durchgängig befahren, wenn hin und wieder rechts ein Auto fährt. Bei mehr als drei Fahrstreifen gilt dies entsprechend für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Dabei dürfen Sie jedoch keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern oder die rechte Fahrspur komplett frei lassen.

Wenn Sie das Rechtsfahrgebot im Straßenverkehr nicht einhalten, können Sie mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg bestraft werden. Wenn Sie gegen das Gebot verstoßen und dadurch den Gegenverkehr gefährden, werden Ihnen ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg auferlegt.

Und wenn es zu einem Unfall kommt, beträgt das Bußgeld bereits 100 Euro. Das Gleiche gilt, wenn Sie sich beim Überholtwerden nicht an die Regel halten, möglichst weit rechts zu fahren.

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