Bußgeldrechner informiert Verkehrssünder

Was kostet es, wenn man ohne Helm auf Motorrad oder Roller unterwegs war? Der ADAC-Bußgeldrechner kennt die Antwort. Foto: adac.de
Was kostet es, wenn man ohne Helm auf Motorrad oder Roller unterwegs war? Der ADAC-Bußgeldrechner kennt die Antwort. Foto: adac.de

Zu schnell gefahren, mit dem Handy in der Hand am Steuer oder ohne Helm auf dem Roller erwischt worden? Dann ist oft ein Bußgeld unausweichlich - oder kann man mit einer Verwarnung davonkommen?

München (dpa/tmn) - Der Bußgeld-Regelsatz für Verkehrsverstöße reicht von 60 bis 1500 Euro. Dazu kommen je Verstoß ein oder zwei Punkte in Flensburg. Bei besonders gravierenden Zuwiderhandlungen muss man zusätzlich für ein bis drei Monate den Führerschein abgeben. Obendrein werden oft noch 28,50 Euro für Auslagen und Gebühren fällig.

Was Verkehrssündern genau droht, zeigt der Bußgeldrechner des ADAC an. Dort wählt man eingangs die Kategorie des Verstoßes aus, also Geschwindigkeitsüberschreitung, dichtes Auffahren oder sonstige Zuwiderhandlungen. Dann klickt man sich durch die Angaben, bis am Ende die gesuchten Werte angezeigt werden. Als PDF-Dokument gibt es auch eine tabellarische Gesamtübersicht mit vielen Erklärungen.

Der ADAC weist aber ausdrücklich darauf hin, dass nur der Regelsatz berechnet wird. Besondere verschärfende Umstände wie Probezeit, Sachbeschädigung, Gefährdung oder Voreintragungen blieben unberücksichtigt. Das gilt auch für Umstände, die den Verstoß unterdurchschnittlich erscheinen lassen und eine Abweichung zugunsten des Betroffenen erlauben.

Ohnehin muss nicht immer ein Bußgeld gezahlt werden. Weniger schwerwiegende Verfehlungen sind mit einem Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 Euro belegt, erklärt der Autoclub. Als sogenanntes Knöllchen wird die Verwarnung schriftlich angeboten und eine Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt. Wer binnen dieses Zeitraum nicht zahlt, schlägt das Angebot aus und muss mit einem förmlichen Bußgeldverfahren rechnen.