Budapest will Strafe nicht zahlen - Europäische Kommission reduziert Zahlungen aus dem EU-Haushalt
Im Juni verurteilte der Europäische Gerichtshof Ungarn zu einer Geldstrafe von 200 Millionen Euro. Das Land missachte die Rechte von Asylbewerbern. Da Budapest sich weigert, zu zahlen, will die EU künftigen Zahlungen aus dem EU-Haushalt an Ungarn reduzieren.
Ungarn weigert sich, eine Geldstrafe von 200 Millionen Euro für Verstöße gegen die Asylregeln der EU zu zahlen. Die Europäische Kommission hat jetzt laut „AP“ einen „Ausgleichsmechanismus“ aktiviert, wobei 200 Millionen Euro von künftigen Zahlungen aus dem EU-Haushalt an Ungarn abgezogen werden. Im Juni entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Ungarn 200 Millionen Euro Strafe zahlen müsse, weil das Land Migranten das Recht auf Asylanträge verweigere. Zudem verhängte das Gericht eine tägliche Strafe von einer Million Euro für jeden Tag der Nichteinhaltung. Premierminister Viktor Orbán bezeichnete das Urteil als „empörend und inakzeptabel“.
Ungarn missachtet Rechte von Asylbewerbern
Ungarns Regierung verfolgt seit 2015 eine harte Linie in der Migrationspolitik. Der Europäische Gerichtshof stellte schon 2020 fest, dass das Land den Zugang zu internationalem Schutz eingeschränkt, Asylbewerber unrechtmäßig inhaftiert und deren Rechte missachtet hatte. Seit der EuGH-Entscheidung hat Orbán seine Anti-EU-Rhetorik verschärft und gefordert, dass Ungarn 2 Milliarden Euro für den Grenzschutz erhalten solle. „Wir sollten nicht bestraft, sondern unsere Leistungen sollten anerkannt werden“, so Orbán.
„Nationale Karten“ für russische und belarussische Staatsbürger
Ebenfalls brisant: Durch „Nationale Karten“ sollen russische und belarussische Staatsbürger in Ungarn jede Arbeit annehmen und leichter einreisen können. Die EU-Kommission warnte laut „Euronews“, dass dies Sanktionen gegen Russland umgehen und den Schengen-Raum gefährden könnte. Trotz der aktuellen Spannungen traf sich János Bóka, Ungarns Minister für europäische Angelegenheiten, mit EU-Kommissarin Ylva Johansson, um das EuGH-Urteil und die „Nationalen Karten“ zu besprechen.