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Bundesamt für Migration: Vertrauliches Papier nennt Afghanistan einen unsicheren Staat

Dennoch werden Flüchtlinge dorthin zurückgeflogen – sogar nach Suizidversuchen.

Als am Abend des 27. März ein Charterflugzeug von München nach Kabul startet, sind 15 Afghanen an Bord, 15 Menschen, die aus Deutschland abgeschoben werden – und dies ist schon die vierte Massenabschiebung von einem deutschen Flughafen seit dem vergangenem Dezember. In der Maschine sitzen an diesem Märztag auch der 24 Jahre alte K. und der 27-jährige S. Beide Männer waren nicht vorbestraft, S. war seit Oktober 2015 in Deutschland und bereits in Integrationsprogramme eingebunden. K., der aus der Provinz Nangarhar an der Grenze zu Pakistan kommt, lebte seit sechs Jahren in Deutschland, hatte eine deutsche Verlobte und wartete auf einen Bescheid der deutschen Botschaft in Kabul, mit dem er heiraten konnte. In Abschiebehaft genommen Doch dann kam alles anders: Bayerische Behörden verhängten ein Arbeitsverbot gegen ihn, dann wiesen sie ihn an auszureisen, andernfalls drohe ihm die Abschiebung. Sowohl S. als auch K. wurden in Abschiebehaft genommen. Die Behörden unterstellten ihnen Fluchtgefahr. In der Haft versuchte K. sich umzubringen. „Er beging in der Nacht zu Freitag einen Suizidversuch, schnitt sich die Handgelenke auf und trank eine chlorhaltige Lösung“, berichtet der bayerische Flüchtlingsrat. Als er in die Psychiatrie gebracht wurde, soll er mit den Worten empfangen worden sein, dass er nach der Behandlung wieder in Abschiebehaft käme. Bei S. erreichte die Anwältin zwar die Aufhebung der Abschiebehaft, doch er wurde wieder inhaftiert, weil eine neue Abschiebehaft bei einem anderen Amtsgericht beantragt worden war. Die Beispiele...Lesen Sie den ganzen Artikel bei berliner-zeitung