Werbung

Bundesgericht: Kein Anspruch auf Ethik als Schulfach

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Anspruch auf ein Schulfach Ethik abgelehnt. Foto: Hendrik Schmidt

Eltern haben keinen grundgesetzlichen Anspruch auf die Einführung eines Ethikunterrichts für ihre konfessionslosen Kinder. Das hat das Bundesverwaltungsgericht auf die Klage einer dreifachen Mutter hin entschieden.

Die 42-Jährige aus Freiburg im Breisgau kündigte nach der Urteilsverkündung an, vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen zu wollen. (Az.: BVerwG 6 C 11.13)

Die Klägerin hatte vom Land Baden-Württemberg verlangt, Ethik ab Klasse 1 als Alternative zum Religionsunterricht anzubieten. Ihre Kinder, die keinem christlichen Glauben anhängen, würden sonst benachteiligt.

Das sahen die Bundesverwaltungsrichter anders. Sie wiesen die Klage wie schon die beiden Vorinstanzen ab. Das Grundgesetz garantiere und schütze den Religionsunterricht in besonderem Maße, schreibe aber das Fach Ethik nicht vor. Deswegen gebe es keinen Verstoß gegen das ebenfalls in der Verfassung verankerte Gleichheitsgebot.

Die ursprünglich von Grün-Rot in Baden-Württemberg geplante Einführung von Ethik an Grundschulen rückt nun in weite Ferne. Das Kultusministerium kündigte in Stuttgart an, dass der im Koalitionsvertrag vereinbarte Schritt angesichts des Sparzwanges eh erst einmal verschoben werden müsse.

Der Anwalt der Klägerin, Thomas Heinrichs, hatte in der mündlichen Verhandlung argumentiert, im Ethik- und im Religionsunterricht würden die gleichen Felder beackert: Es gehe um die Vermittlung von Moral und Werten, wenn auch im Religionsunterricht mit einer konfessionellen Ausrichtung. Die Gruppe der konfessionslosen Schüler werde immer größer. Auf diese veränderte Situation müssten die Schulen reagieren.

Ob und wann in Deutschland Ethikunterricht angeboten wird, ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Schüler in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen können zum Beispiel schon in der ersten Klasse zwischen Ethik und Religion wählen. In Baden-Württemberg gibt es das Fach Ethik bislang nach Angaben des Kultusministeriums je nach Schulform erst ab den Klassen 7 und 8.

«Ich denke nach wie vor, dass ich im Recht bin», so die Klägerin. Sie wolle, dass die Position von konfessionslosen Menschen gestärkt wird. Eine neutrale Wertevermittlung müsse Aufgabe des Staates sein. «Gerade bei den Kleinen, wo das Denken beginnt, halte ich das für sehr wichtig», sagte die Frau aus Freiburg.

Mitteilung des Gerichts