Bundesländer verbieten zunehmend Hells-Angels-Embleme

Der weiße Totenkopf mit Engelsflügeln und der rot-weiße Schriftzug der Hells Angels dürfen vielerorts nicht mehr öffentlich gezeigt werden. Foto: Fredrik von Erichsen/Archiv

Im Kampf gegen die Rockerkriminalität verbieten immer mehr Bundesländer den Hells Angels, ihre Symbole öffentlich zu zeigen. Grundlage der Entscheidung vieler Länder ist ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg.

Dies hatte am 7. April in einem Revisionsverfahren einem Hells Angel das Zeigen der Clubembleme - geflügelter Totenkopf und rot-weißer Hells-Angels-Schriftzug - verboten. Diese seien identisch mit denen des ersten deutschen Hells-Angels-Ortsvereins, den das Bundesinnenministerium 1983 verboten hatte.

Die Regelungen sind in den Bundesländern aber unterschiedlich. Eine Ausnahme machen derzeit noch Hessen und Sachsen-Anhalt. «Grundsätzlich sehen wir die Notwendigkeit eines Symbolverbots», sagt der Sprecher des Innenministeriums in Wiesbaden, Marco Krause. «Dies muss aber auf einer sicheren Rechtslage stehen und wird derzeit geprüft.»

Die Landesregierung in Magdeburg werde die Rechtsauffassung des OLG Hamburg umsetzen und das Tragen des geflügelten Totenkopfs verbieten, kündigt Innenministeriums-Sprecher Stefan Brodtrück an. Die Abstimmung laufe noch.

Die Staatsregierung in München folgte dem Beispiel der meisten Bundesländer. Von Oktober an dürfen die Hells Angels auch in Bayern ihre Embleme nicht mehr öffentlich zeigen. «Bis Ende September 2014 haben die Hells Angels Zeit, ihre Symbole aus der Öffentlichkeit zu entfernen», sagt Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Bei Verstößen sollen die Rocker angezeigt werden.

Das Verbot gilt auf Rockerkutten, Motorrädern, an Vereinshäusern, im Internet, auf Merchandising-Artikeln und - wie in Niedersachsen - für sichtbare Tätowierungen. Diese müssten «durch geeignete Maßnahmen der öffentlichen Wahrnehmung entzogen werden», sagt eine Sprecherin des Innenministeriums in Hannover.

Nordrhein-Westfalen hat nach dem Hamburger Urteil als bislang einziges Bundesland außer den Symbolen der Hells Angels, auch die der Bandidos und sechs anderer Rockergruppen verboten. Andere Bundesländer denken über eine Ausweitung des Verbots nach.

In Baden-Württemberg dürfen die Hells Angels ihre Abzeichen ab sofort auch nicht mehr in der Öffentlichkeit tragen. Die Polizeipräsidien im Land seien aufgefordert worden, die Präsidenten der Rockerclubs anzusprechen und über das Verbot zu informieren, sagt ein Sprecher des Innenministeriums in Stuttgart. «Wir fahren eine Null-Toleranz-Strategie.»

In Rheinland-Pfalz wird das Tragen der Zeichen ebenfalls seit kurzem geahndet. Kutten und Symbole werden sichergestellt, wie der Sprecher des Innenministeriums, Marco Pecht, sagt. Auf Razzien werde bislang aber verzichtet. Im Saarland haben Landespolizeipräsidium und Staatsanwaltschaft in den letzten Tagen verabredet, sich der Rechtsauffassung des OLG Hamburg in der Strafverfolgung ebenfalls anzuschließen, wie der Sprecher des Justizministeriums, Bernd Weber, sagt. Damit gebe es eine Pflicht gegen das Tragen der Zeichen vorzugehen, sie zu beschlagnahmen und Strafanzeige zu erstatten.

Thüringen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg haben sich bereits im Frühsommer dem sogenannten Kuttenverbot angeschlossen. In Schleswig-Holstein gilt das Urteil des OLG «nach Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig» ebenfalls, sagte der Sprecher des Landeskriminalamts in Kiel, Stefan Jung. In der Hansestadt Bremen sind die Hells Angels seit Juni 2013 ohnehin verboten - und damit auch das öffentliche Verwenden ihrer Zeichen.

In einigen Bundesländern zeigen die Verbote bereits Wirkung. In Berlin tragen die Rocker nach Einschätzung von Polizei und Innenexperten ihre Westen mit dem Totenkopf und der Aufschrift «Hells Angels» nicht mehr so offensiv. In Brandenburg halten sich die Hells Angels nach Einschätzung der Behörden weitgehend an das Verbot und verzichten darauf, ihre Kutten in der Öffentlichkeit zu tragen. Drei Strafanzeigen wurden bislang aufgenommen und in zwei Fällen Kutten beschlagnahmt.

In Sachsen seien bereits sieben Anzeigen gefertigt und in sechs Fällen Bekleidungsstücke als Beweismittel sichergestellt worden, heißt es im Innenministerium. In Nordrhein-Westfalen sollen Rocker in einem Duisburger Clubheim ihre Abzeichen abgedeckt haben. Mitglieder der Bandidos in Bochum wollen juristisch gegen das Verbot ihrer Symbole vorgehen: Zwei Mitglieder erstatteten Anzeige, weil ihre Jacken sichergestellt wurden.

Homepage Professor Matthias Jahn

Rocker-Blogeintrag zu den Verboten

Das Hamburger OLG-Urteil vom 7. April

Paragraph 20, Vereinsgesetz