Bundesrat: Gesetz zur Förderung der Medizinforschung kann in Kraft treten
Der Bundesrat hat grünes Licht für ein Gesetz gegeben, das die Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln in Deutschland vereinfachen soll. Mit dem Abschluss der Beratungen am Freitag in der Länderkammer kann das Gesetz nun in Kraft treten. Kritik an den eingeführten geheimen Preisabsprachen zwischen Pharmaindustrie und Kassen kam von der AOK, die höhere Kosten für Patienten befürchtet.
"Ich finde, wir leisten damit einen zentralen Beitrag zur Attraktivität des Pharmastandortes Deutschland", sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) im Bundesrat. "Es geht darum, dass wir uns als Biotechnologie- und Pharmastandort Deutschland auch zukünftig profilieren."
Konkret sollen Zulassungsverfahren für Arzneimittel sowie die Genehmigung und Umsetzung klinischer Prüfungen vereinfacht und beschleunigt werden. Davon profitiere etwa die Krebs- und Alzheimerforschung, sagte Schweitzer.
Pharmaindustrie und Krankenkassen sollen zudem künftig die Erstattungspreise neuer Medikamente vertraulich festlegen dürfen, also nicht mehr zwingend veröffentlichen müssen. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch sinkende Medikamentenpreise.
Krankenkassen befürchten aber das Gegenteil. "Wir sehen bereits in diesem Jahr zweistellige Zuwachsraten bei den Arzneimittelausgaben", warnte AOK-Vorstandschefin Carola Reimann. "Aber statt mit effektiven Regelungen eine Ausgabendämpfung einzuleiten, werden mit dem Medizinforschungsgesetz nun in Deutschland Geheimpreise für neue Arzneimittel eingeführt, die die Ausgabendynamik weiter anheizen."
Mit dem Gesetz stärke die Politik den Forschungsstandort Deutschland, erklärte seinerseits Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). "Wir geben Forschenden und Unternehmen die nötige Planungssicherheit, entbürokratisieren und beschleunigen die Verfahren und stärken die Versorgung der Patientinnen und Patienten, gerade auch mit innovativen Arzneimitteln."
hol/mt