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Bundessozialgericht entscheidet zu Perücke auf Kassenkosten

Der Haupteingang des Bundessozialgerichts in Kassel. Foto: Uwe Zucchi

Muss eine Krankenkasse einem fast 80 Jahre alten Mann eine Perücke bezahlen? Über diese Frage verhandelt heute das Bundessozialgericht in Kassel.

Der 1938 geborene Mann aus Contwig in Rheinland-Pfalz leidet seit 1983 an vollständiger Haarlosigkeit. Bis 2006 bezahlte die Krankenkasse die Perücke. Danach wurde der Antrag abgelehnt, weil eine Glatze bei Männern keine störende Auffälligkeit sei.

Dagegen wendet sich der Mann mit seiner Klage. Der Haarverlust verursache bei ihm einen hohen psychischen Leidensdruck, argumentiert er. Weil zudem Frauen in gleicher Lage ohne weiteres mit Perücken ausgestattet würden, fühlt er sich wegen seines Geschlechts benachteiligt. Die Vorinstanzen hatten die Klage des Mannes abgewiesen: Eine Glatze sei bei Männern allgemein akzeptiert, während dies bei Frauen nur selten vorkomme, lautete die Argumentation.

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