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Bundestag beschließt “bereichsspezifisches” Burkaverbot

Der Deutsche Bundestag hat am späten Donnerstagabend ein Verschleierungsverbot für Bundesbeamte beschlossen. Beamte und Soldaten dürfen ihr Gesicht während der Arbeit nicht mehr verschleiern. Eine Änderung des Bundeswahlgesetzes sieht ein entsprechendes Verbot auch für die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände vor. Eine religiös oder weltanschaulich motivierte Verhüllung des Gesichts widerspreche der Neutralitätspflicht von staatlichen Funktionsträgern, begründete die Bundesregierung die Gesetzesänderung. Bürger müssen bei der Beantragung von Ausweispapieren ihr Gesicht zeigen, um einen Abgleich mit dem Foto zu ermöglichen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. In Deutschland ist das #Verschleierungsverbot zum Grundgeräusch des Wahlkampfs geworden. Das ist ein Irrweg https://t.co/XS76Bbicns #Blog— der Freitag (@derfreitag) 31. März 2017 Im Wortlaut Entwurf eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung