Bundestag reformiert Verfassungsrichter-Wahl

Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat bestimmt. Foto: Uli Deck/Archiv

Der Bundestag hat die Wahl der Karlsruher Verfassungsrichter modifiziert. Die acht vom Parlament zu berufenden Richter werden künftig vom gesamten Plenum des Bundestags gewählt und nicht mehr - wie bisher - von einem zwölfköpfigen Wahlausschuss.

Einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf verabschiedeten die Abgeordneten am späten Donnerstagabend einstimmig. Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat bestimmt. Für ihre Wahl ist auch in Zukunft unverändert eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.