Bundesverfassungsgericht soll Mietpreisbremse prüfen

Mietwohnung: Immer schwieriger zu bekommen - und zu bezahlen: Foto: DB Dieter Assmann
Mietwohnung: Immer schwieriger zu bekommen - und zu bezahlen: Foto: DB Dieter Assmann

Die Wohnungssuche kann in manchen Städten zur Katastrophe geraten. Damit die Mieten nicht so stark steigen, gibt es die Mietpreisbremse. Doch die läuft oft ins Leere - und Berliner Richter halten sie sogar für verfassungswidrig.

Berlin (dpa) - Die Mietpreisbremse wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Eine Kammer des Berliner Landgerichts hält das Gesetz für verfassungswidrig und will es von den Karlsruher Richtern überprüfen lassen, wie eine Gerichtssprecherin ankündigte.

Das höchste deutsche Gericht hatte sich bereits im Sommer 2015 mit der Mietpreisbremse befasst, die Verfassungsbeschwerde eines Berliner Wohnungsbesitzers damals aber nicht zugelassen.

Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbunds könnte sich das Bundesverfassungsgericht nun erstmals inhaltlich mit dem Gesetz befassen. Die Berliner Zivilkammer 67 hatte bereits im September Zweifel geäußert. Der Gesetzgeber greife in verfassungswidriger Weise in das Recht der Vertragsparteien ein, den Mietpreis zu regeln, kritisierten die Richter im Herbst. Nun schalten sie in einem anderen Mietstreit das Bundesverfassungsgericht ein (Az: 67 S 218/17).

Zwei Mieter aus Berlin-Wedding klagen, ihre Vermieterin habe die Miete zu hoch angesetzt. Vereinbart war eine Nettokaltmiete von 474,32 Euro für knapp 60 Quadratmeter. Die 2015 von der großen Koalition beschlossene Mietpreisbremse soll helfen, sprunghafte Mieterhöhungen vor allem in Großstädten zu vermeiden. Dazu dürfen die Preise bei Wiedervermietungen in ausgewiesenen Gegenden nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Nach Ansicht der Berliner Richter führt das dazu, dass Vermieter ungleich behandelt werden. Sie könnten etwa in München deutlich mehr verlangen als in Berlin. Außerdem würden Vermieter, die bereits in der Vergangenheit zu hohe Mieten nahmen, begünstigt, weil sie diese bei einer neuen Vermietung beibehalten dürften. Bei der Gesetzgebung seien auch keine Daten beispielsweise zum Einkommen erhoben worden.

Die Bundesländer legen fest, wo die Mietpreisbremse gilt, indem sie Gebiete mit «angespanntem Wohnungsmarkt» ausweisen. Die Regelung gilt in vielen Gegenden als gescheitert, da die Mieten wegen Ausnahmeregelungen und juristischer Schlupflöcher weiter steigen. Es gibt deswegen Forderungen nach einer Verschärfung. Die SPD will die Mietpreisbremse als eines ihrer Kernthemen auch mit in Gespräche mit der CDU über eine mögliche Regierungsbildung nehmen.