Busfahrer setzt Schülerin vor die Tür, weil er 20-Euro-Schein nicht wechseln kann
Weil der Fahrer eines Linienbusses der Braunschweiger Verkehrs-GmbH einen 20-Euro-Schein nicht wechseln konnte, ließ er eine Schülerin am nächsten Halt wieder aussteigen.
In Braunschweig wurde eine Schülerin vom Busfahrer vor die Tür gesetzt. Der Grund: Das zehnjährige Mädchen wollte ihr Ticket mit einem 20-Euro-Schein zahlen, für den der Busfahrer nicht ausreichend Wechselgeld hatte.
Mädchen muss wieder aussteigen
Bei der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) ist am 30. August eine Beschwerde eingegangen. Ein Vater schildert darin, dass seine Tochter kurz nach Ferienende eines Linienbusses der BSVG verwiesen wurde.
Sie besaß zu dem Zeitpunkt noch keine Sammelschülerzeitkarte, deshalb wollte sie ein einfaches Ticket kaufen. Bezahlen konnte sie aber nur mit einem 20-Euro-Schein. Der Busfahrer nahm diesen nicht an, weil er nicht das notwendige Wechselgeld hatte. Deshalb ließ er das Mädchen an der nächsten Haltestelle aussteigen.
Öffentlich wurde Fall vergangene Woche, als "regionalheute.de" darüber berichtete. Das Medium für Braunschweig und Umgebung hat dazu bei der BSVG nachgefragt und eine Antwort des Pressesprechers, Felix Weitner, erhalten. Der erklärte, dass die Beschwerde bereits bearbeitet worden sei.
Werte des Unternehmens "lauten anders"
Tatsächlich seien demnach zum entsprechenden Zeitpunkt noch nicht alle Sammelschülerzeitkarten ausgeliefert worden. Was aber nichts daran ändere, dass das Unternehmen Schülerinnen und Schüler auch in dieser Übergangszeit befördern würde. Dazu komme, dass grundsätzlich die Möglichkeit bestehe, mit 20-Euro-Scheinen zu bezahlen und die BSVG "im Umgang mit minderjährigen Fahrgästen großen Wert auf ein kulantes Verhalten" lege. "Der Vorfall hätte sich aus diesen Gründen so eigentlich nicht ereignen dürfen, da die Regelungen und Werte der BSVG anders lauten", wird Weitner zitiert.
Das Busunternehmen habe sich mittlerweile bei der betroffenen Familie entschuldigt und den Fall aufgearbeitet. Der Busfahrer, ein Angestellter eines Dienstleisters der BSVG, sei "in diesem Zusammenhang explizit auf die geltenden Regelungen hingewiesen und entsprechend zur Verantwortung gezogen" worden. Was das genau bedeutet, konkretisiert Unternehmenssprecher Weitner nicht.
Praxis weicht von Beförderungsbedingungen ab
In den Beförderungsbedingungen des verantwortlichen Verkehrsverbunds Region Braunschweig ist geregelt, welche Zahlungsmittel zulässig sind. Scheine größer als zehn Euro müssten laut Weitner nicht gewechselt werden, wenn der Restgeldbetrag über zehn Euro liege. Das bedeutet aber nicht, dass man in so einem Fall von der Fahrt ausgeschlossen wird. Man könne beispielsweise, wenn der Fahrgast zustimme, das Wechselgeld später mit der Quittung in einem Kundenzentrum abholen, so Weitner. Wer dem aber nicht zustimmt, verliert tatsächlich seinen Beförderungsanspruch.
"In der Praxis wechselt unser Fahrpersonal allerdings, sofern es die Wechselgeld-Reserven zulassen, auch bei Restgeldbeträgen über zehn Euro. Grundsätzlich suchen unsere Kolleginnen und Kollegen nach Möglichkeiten, um das Bezahlen und eine Beförderung zu ermöglichen", sagt Weitner.
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