CDU-Politiker fordert Einreisesperre - „Double-entry-Visa“: Mit diesem Trick verschleiern Flüchtlinge ihren Heimaturlaub
Um unerkannt im Heimatland Ferien machen zu können, bedienen sich Afghanen eines Visa-Tricks. Den deutschen Behörden ist nicht einmal der Umfang des Problems bekannt. Aus der CDU kommt nun die Forderung nach sofortigen Einreisesperren für die Urlauber.
Es klingt absurd, ist aber offenbar weit verbreitet: Afghanen flüchten nach Deutschland, leben hier, reisen dann aber wieder für ein paar Tage oder Wochen zurück in das Land, das sie verlassen haben – oft wegen politischer Verfolgung. Diese Praxis hat RTL enthüllt . Aber warum ist sie so weit verbreitet?
Die Geflüchteten bewegen sich mit ihren Heimaturlauben in einer rechtlichen Grauzone. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) weist darauf hin, dass grundsätzlich auch Schutzberechtigte Bewegungsfreiheit genießen. Reisen ins Heimatland seien allerdings nur „unter spezifischen Voraussetzungen erlaubt“.
Schutzstatus kann Reisenden entzogen werden – nach Einzelfallprüfung
Diese können zum Beispiel gegeben sein, wenn ein Flüchtling nach Afghanistan zurückkehrt, um dort ein schwerkrankes Familienmitglied zu besuchen oder an der Beerdigung eines Verwandten teilzunehmen. Ein Erholungsurlaub fällt hingegen nicht darunter – denn dann kann man davon ausgehen, dass der Geflüchtete sich wieder unter den Schutz seines Herkunftslandes stellt.
In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit, dass Deutschland den Schutzstatus des Reisenden aberkennt. Das ist aber nicht ohne Weiteres möglich: Das europäische Recht schreibt vor, dass ein Widerruf in jedem einzelnen Fall geprüft werden muss.
Mit einem Visum-Trick bleibt die Reise unerkannt
Dass trotzdem zahlreiche Heimaturlaube ohne Konsequenzen bleiben, hat mehrere Gründe. Zum einen machen einige Reisebüros ein gutes Geschäft damit, den Flüchtlingen eine unerkannte Reise zu ermöglichen. Zudem verschleiern die Afghanen ihre Reisepläne bewusst. Das funktioniert mit einem sogenannten „Double-entry-Visum“ – das nicht für Afghanistan, sondern ein anderes Land ausgestellt ist.
Typischerweise reisen die Flüchtlinge zunächst in die Türkei oder in den Iran, dafür benötigen sie den ersten Teil des „doppelten“ Visums. Erst von dort aus geht es dann – unter dem Radar deutscher Behörden – weiter nach Afghanistan. Von dort kehren sie wieder in die Türkei oder den Iran zurück und nehmen den zweiten Teil des Visums in Anspruch. Schließlich folgt der Rückflug nach Deutschland.
Dort findet sich dann oft kein Hinweis auf einen Afghanistan-Aufenthalt. Zumal das „Double-entry-Visum“ nicht in den Reisepass geklebt wird, sondern lediglich ein loses Blatt ist. Das kann dann schnell verschwinden, um den Urlaub zu verheimlichen.
Deutschen Behörden ist der Umfang des Problems nicht bekannt
Das führt zu einem weiteren Grund, warum die Heimataufenthalte ohne Folgen bleiben: Die deutschen Behörden haben schlichtweg keine Ahnung davon, wie viele dieser Reisen es gibt. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sieht es laut RTL-Doku nicht als ihre Aufgabe, die Reisen mit „Double-entry-Visum“ zu verhindern, das sei Aufgabe der örtlichen Ausländerbehörden. Die Kommunen wiederum verweisen auf das Bamf.
Eine Statistik zur Gesamtzahl der Reisen liegt dort ebenso wenig vor, wie eine Statistik zu den eröffneten und abgeschlossenen Widerrufverfahren wegen Heimatreisen. Auf Anfrage von FOCUS online erklärt das Bamf, es erfolge „keine detaillierte Aufschlüsselung, aus welchem Grund eine Aufhebung der Schutzentscheidung geprüft wurde oder erfolgt ist“. Die Gründe seien „individuell unterschiedlich und damit nicht auf eine statistische Komponente zu reduzieren“.
Seehofer pochte als Innenminister auf die Rechtslage
In der Union hat man das Thema schon länger erkannt. Zum Beispiel forderte 2019 der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) : „Wer als syrischer Flüchtling regelmäßig in Syrien Urlaub macht, der kann sich ja nicht ernsthaft darauf berufen, in Syrien verfolgt zu werden. Dem müssen wir seinen Flüchtlingsstatus entziehen.“ Nach Kritik von Opposition und Sozialverbänden erklärte ein Sprecher des CSU-Politikers, der Minister habe lediglich auf die geltende Rechtslage hingewiesen.
Nun sind wieder ähnliche Töne zu vernehmen: Alexander Throm (CDU), der innenpolitische Sprecher der Union, sagte FOCUS online, es sei „ein Unding“, dass angebliche Flüchtlinge in ihren Herkunftsländern Ferien machen würden. „Diesen Urlaubern muss ohne Wenn und Aber der Schutzstatus und das Aufenthaltsrecht entzogen werden.“ Auch das ist zunächst nur die Forderung, die geltende Rechtslage endlich konsequent umzusetzen.
„Wo man Urlaub machen kann, dahin kann man auch abgeschoben werden“
Throm betont: „Wo man Urlaub machen kann, dahin kann man auch abgeschoben werden.“ Der Innenpolitiker fordert für Syrien und Afghanistan deshalb eine „Neubewertung der dortigen Lage“. Es zeige sich immer mehr, dass dort keine allgemeine Gefährdung herrsche, die subsidiären Schutz rechtfertige.
Subsidiärer Schutz wird gewährt, wenn denn Personen kein Asyl oder Flüchtlingsschutz zusteht, ihnen aber im Heimatland ein ernsthafter Schaden droht, zum Beispiel durch Folter oder die Todesstrafe. Darüber, ob das in Syrien und Afghanistan noch pauschal der Fall ist, sind sich Experten uneinig.
Geht es nach CDU-Politiker Throm, sollen Heimaturlauber künftig schnell Konsequenzen zu spüren bekommen: „Für diese Leute müssen bei Rückkehr Einreisesperren verhängt werden – und zwar ohne Ausnahme.“ Man müsse die Fluggesellschaften ebenso in die Pflicht nehmen wie dubiose Reisebüros. „Frau Innenministerin Faeser kann dieser offenen Verhöhnung unseres Asylsystems nicht länger tatenlos zuschauen.“