Checkliste nach dem Unwetter - Welche Versicherung bei Hochwasser und Starkregen zahlt und was Sie beachten müssen
Starkregen kann jederzeit und überall Straßenzüge unter Wasser setzen. Was Hausbesitzer und Mieter wissen müssen – und was bei Eigentumswohnungen oft vergessen wird, erklärt Versicherungs-Spezialistin Janna Nguyen.
Was tun, wenn der Regen kein Ende nimmt?
Nach den verheerenden Unwettern in Süddeutschland in der vergangenen Woche warnt der Deutsche Wetterdienst weiter vor unwetterartigen Gewittern und Starkregen. Aber wann und wo der nächste Starkregen kommt, ist selbst für professionelle Meteorologen schwer vorhersehbar. Zugleich erwarten sie, dass Unwetter und Starkregen in den kommenden Jahren zunehmen werden.
Schon einzelne Gewitterzellen können enormes Unheil anrichten. Die kurzen, heftigen Starkregenfälle treten deutschlandweit an jedem Ort mit einer ähnlichen Wahrscheinlichkeit auf. Oft können Boden und Kanalisation schon nach kurzer Zeit kein Wasser mehr aufnehmen. Dann werden aus kleinen Bächen reißende Wassermassen. Täler, Senken und Gebiete in der Nähe kleinerer Gewässer sind besonders gefährdet.
Die Elementarschadenversicherung (Zusatzbaustein „Weitere Naturgefahren“ zur Wohngebäude- und Hausratversicherung) deckt Schäden beispielsweise durch Hochwasser oder Starkregen sowie Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen und Schneedruck. Lediglich 54 Prozent der Hausbesitzer in Deutschland besitzen diese Zusatzdeckung und sind damit gegen die Folgen solcher Wetterextreme geschützt. Nicht Versicherte bleiben auf ihren finanziellen Schäden sitzen.
Sturm, Hagel und Überschwemmungen durch Starkregen verursachten 2023 überdurchschnittliche Schäden von 5,7 Milliarden Euro.
Hauseigentümer in der Pflicht
Hauseigentümer sind für Schäden am Haus zuständig. Dazu gehören etwa das Abpumpen der Keller, Trocknen der Wohnungen oder Schäden an vermieteten Gegenständen wie Einbauküchen oder Teppichböden. Für Schäden kommt die Wohngebäudeversicherung bei Einschluss der „Weiteren Naturgefahren“ auf.
Im Gegenzug sind die Bewohner verpflichtet, ihre Vermieter sofort über Schäden zu informieren, damit diese möglichst schnell Abhilfe schaffen können. Ist die Wohnung durch den Schaden für längere Zeit unbewohnbar oder besteht durch Schimmelbildung sogar eine Gesundheitsgefährdung, kann der Mietvertrag fristlos gekündigt werden.
Bei einschränkenden Wohnungsschäden darf die Miete nach genauen Vorgaben gemindert werden.
Grundsätzlich stehen aber auch Mieter und Mieterinnen bei der Abwehr von Starkregen-Schäden in der Pflicht. Wer Zugang zu Dachrinnen hat, sollte Verstopfungen melden oder reinigen. Fenster dürfen bei längerer Abwesenheit nicht auf Kipp geöffnet bleiben und der Balkonabfluss muss regelmäßig gereinigt werden, um ein Überlaufen zu verhindern.
Alles, was Starkregen oder Hochwasser am eigenen Mobiliar oder Gegenständen der Mieter lädiert haben, bleibt Sache des Mieters. Auch dessen Hausratversicherung springt nur ein, wenn sie den Schutz um „Weitere Naturgefahren“ einschließt.
Staat fördert Vorsorge
Hausbesitzer, die in gefährdeten Gebieten wohnen und ihre Immobilie vorbeugend wasserfest machen wollen, können möglicherweise staatliche Förderprogramme nutzen. Je nach Bundesland und Region gibt es unterschiedliche sogenannte Hochwasserschutz-Programme. Rückfragen bei den zuständigen Behörden können sich lohnen.
Checkliste nach dem Unwetter
Um das Unheil einzudämmen, müssen Geschädigte schnell handeln. Das erwarten auch die Versicherungen. Das Wichtigste: Alle Schäden, die weiterhin Personen gefährden könnten, müssen sofort beseitigt werden. Ist Wasser ins Haus eingedrungen, müssen alle elektrischen Geräte vom Strom genommen werden. Beschädigte Fenster und Dächer müssen abgedichtet, überschwemmte Räume schnellstmöglich ausgepumpt und der Schlamm entfernt werden. Der Gutachter der Versicherung braucht außer der Versicherungsnummer des Kunden auch eine detaillierte Liste, was in welchem Umfang geschädigt wurde, entsprechende Fotos und, sofern vorhanden, die dazugehörigen Rechnungen.
Gefahr für Eigentümergemeinschaften
In Anbetracht künftiger Starkregenereignisse lohnt sich für Besitzer einer Eigentumswohnung der Blick ins Kleingedruckte. Oft hat die Hausverwaltung der Immobilie schon vor vielen Jahren eine Gebäudeversicherung abgeschlossen. Doch womöglich deckt sie neue Gefahren nicht mehr ausreichend ab und müsste längst aktualisiert werden. Das gilt im Übrigen auch für Immobilienkäufer, die ein Haus samt alter Gebäudeversicherung übernommen haben.
So ist die Rechtslage bei Eigentumswohnungen: Mit dem Erwerb werden Käufer automatisch Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie ist verpflichtet, eine Gebäudeversicherung für alle Haupt- und Nebengebäude abzuschließen. Diese übernimmt aber in der Regel nur Schäden, die durch Leitungswasser, Feuer, Blitzschlag oder Überspannung sowie durch Sturm und Hagel entstehen.
Eine Elementarschadenversicherung, die auch Schäden durch Überschwemmungen übernimmt, ist nicht automatisch eingeschlossen. Daher ist es wichtig, regelmäßig den Versicherungsschutz zu überprüfen.