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Chinesischer Menschenrechtsanwalt aus Haft entlassen

Das 2015 veröffentlichte Foto zeigt Wang Quanzhang und seine Frau Li Wenzu mit ihrem Sohn.
Das 2015 veröffentlichte Foto zeigt Wang Quanzhang und seine Frau Li Wenzu mit ihrem Sohn.

Drei Jahre gab es kein Lebenszeichen von Wang Quanzhang. Dann wurde der chinesische Bürgerrechtsanwalt in einem Geheimprozess verurteilt. Seine Haftzeit hat er jetzt abgesessen - aber ist er wirklich frei?

Peking (dpa) - Der chinesische Bürgerrechtsanwalt Wang Quanzhang ist nach Ablauf seiner Haftzeit aus dem Gefängnis entlassen worden. Seine Frau Li Wenzu berichtete auf Twitter, ihr Mann habe sie nach der Entlassung angerufen. Er sei in seine Wohnung in Jinan in der Provinz Shandong gebracht worden.

In einer Verfolgungswelle gegen rund 300 Anwälte, Kanzleimitarbeiter, Aktivisten und Angehörige war der Anwalt 2015 festgesetzt worden. Drei Jahre lang hatte es nicht einmal ein Lebenszeichen von ihm gegeben. 2019 wurde er in einem Geheimprozess wegen «Untergrabung der Staatsgewalt» zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Bundesregierung hatte sich wiederholt für den 44-Jährigen eingesetzt.

«Es ist eine Schandtat, dass Wang Quanzhang überhaupt verurteilt worden ist», sagte Doriane Lau von der Menschenrechtsgruppe Human Rights Watch in Hongkong. «Er ist zum Ziel der Regierung geworden, weil er für die Verteidigung von Menschenrechten und die Aufdeckung von Korruption gearbeitet hat.» Es gebe die begründete Sorge, dass seine Entlassung nur die «Illusion von Freiheit» vermittele. Die Behörden müssten ihm erlauben, sich auch frei bewegen zu können.

Die Europäische Union forderte die chinesischen Behörden auf, keine Bedingungen an seine Freilassung zu knüpfen und ihm Bewegungsfreiheit sowie eine Rückkehr zu seiner Familie zu erlauben. Schon bei seinem Prozess und in Haft seien seine Rechte «nicht respektiert worden», sagte die Sprecherin für internationale Beziehungen, Virginie Battu-Henriksson, in Brüssel. Berichte über Misshandlungen und Folter des Anwalts in Haft müssten untersucht werden.

Wang Quanzhang arbeitete für die inzwischen geschlossene Kanzlei Fengrui, die auch den berühmten Künstler Ai Weiwei vertreten hatte. Der Anwalt hatte sich wiederholt für politisch heikle Fälle eingesetzt, in denen es unter anderem um Religions- und Pressefreiheit oder Landvertreibungen ging. Kanzleigründer Zhou Shifeng war ebenfalls zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

Seit dem Amtsantritt von Parteichef Xi Jinping 2012 beklagen Aktivisten eine weitere Verschlechterung der Menschenrechtslage in China. Neben Dissidenten und Bürgerrechtsanwälten würden auch Minderheiten wie Tibeter und Uiguren verstärkt verfolgt.

Mehrere internationale Menschenrechtsgruppen hatten die chinesischen Behörden vergangene Woche aufgefordert, Wang Quanzhang nach der Haftentlassung auch wirklich volle Freiheit zu gewähren und ihn nicht in irgendeiner Form von Hausarrest oder unter Beobachtung zu halten. Auch müsse der Anwalt zu Frau und Sohn nach Peking gehen dürfen.

Der Anwalt hatte mitgeteilt, nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis von Linyi (Shandong) in der Provinzhauptstadt Jinan bleiben zu müssen, wo seine Wohnortanmeldung liegt. Seine Frau berichtete, die Wohnung in Jinan sei eigentlich vermietet gewesen, doch habe die Polizei die Mieter vertrieben und ihren Mann dorthin gebracht. Wie es weiter hieß, muss Wang Quanzhang wegen der Corona-Epidemie zunächst 14 Tage in Isolation verbringen.

Es sei gängige Praxis, dass Menschenrechtsverteidiger selbst nach dem Absitzen ihrer Haftstrafe weiter beschränkt und beobachtet würden, sagte Human Rights Watch-Experin Lau. «Wir haben auch beobachtet, dass die Pandemie als Vorwand benutzt wird, jene zu verfolgen, die die Regierung kritisieren.»

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnte vor einer «deutlichen Zunahme» von Menschenrechtsverletzungen in China aufgrund der Corona-Krise. Seit Januar seien mehr als 900 Fälle von Verschwindenlassen, Verhaftungen, Einweisungen in Lager, erzwungenen Geständnissen und Geldstrafen in diesem Zusammenhang registriert worden. «Unter dem Vorwand der Pandemie-Bekämpfung wird auch Gehirnwäsche betrieben und die Religions- und Pressefreiheit weiter eingeschränkt», warnte GfbV-Direktor Ulrich Delius in Göttingen.